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FAL-BY: Meldungen „Mindesttätigkeit“ bis spätestens 15.11. abarbeiten!

Antragsflächen aus dem Mehrfachantrag 2026

29.10.2026 | Sie haben aktuell in FAL-BY eine Aufgabe zur "Mindesttätigkeit" auf einer Antragsfläche des Mehrfachantrags 2026 wie z. B. Ackerbrache oder Dauergrünland erhalten? So lässt sich die Aufgabe erledigen oder klären:

So klären Sie die Mindesttätigkeit

Die Aufgabe muss bis spätestens 15.11.2026 erledigt werden. 

Denn: Wird die Meldung zur Mindesttätigkeit bei einer Antragsfläche nicht rechtzeitig abgearbeitet, so erfolgt keine Aufklärung durch den Prüfdienst und für die Fläche wird ein Verstoß erfasst. Für die betroffene Fläche wird dann möglicherweise keine Förderung ausgezahlt.

Diese Möglichkeiten haben Sie: 

Hintergrund: Klärung bei rund 27.000 Schlägen erforderlich

Bayernweit wurden durch die satellitengestützte Nutzungserkennung 97 Prozent der rund 900.000 Schläge, bei denen der Aspekt „Mindesttätigkeit bei Ackerbrachen und bei Dauergrünlandflächen“ im Antragsjahr 2026 Bedeutung hat, automatisch geklärt. Nun stehen über die FAL-BY jedoch bei rund 27.000 Schlägen Rückmeldungen zur Mindesttätigkeit bis zum 15.11.2026 an. (In 2025 konnten etwa 94 % automatisch geklärt worden, Meldungen erfolgten für rund 69.000 Schläge.)