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Pflanzenschutz-Sachkunde: Fortbildung künftig nur noch alle sechs Jahre?

Bürokratie-Rückbaugesetz der Bundesregierung sieht deutliche Entlastungen für landwirtschaftliche Betriebe vor – Gesetzgebungsverfahren läuft noch

24.07.2026 | Mit dem Bürokratie-Rückbaugesetz will die Bundesregierung landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen von unnötigem Verwaltungsaufwand entlasten. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Fortbildungsrhythmus für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis von bislang drei auf künftig sechs Jahre zu verlängern. Der Bayerische Bauernverband begrüßt diesen Schritt, sieht darin aber nur einen Anfang.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Bürokratie-Rückbaugesetzes beschlossen. 
  • Die verpflichtende Fortbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis soll künftig nur noch alle sechs statt alle drei Jahre erforderlich sein. 
  • Weitere Maßnahmen betreffen den Abbau nationaler Meldepflichten sowie Vereinfachungen im Lebensmittel-, Futtermittel- und Tiergesundheitsrecht. 
  • Der Bayerische Bauernverband bewertet die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung, fordert aber einen deutlich umfassenderen Bürokratieabbau. 
  • Noch gilt die bisherige Rechtslage. Das Gesetz muss zunächst das parlamentarische Verfahren durchlaufen. 

Weniger Bürokratie bei der Pflanzenschutz-Sachkunde

Die vorgesehene Verlängerung des Fortbildungszeitraums soll landwirtschaftlichen Betrieben mehr Flexibilität bei der Planung ihrer verpflichtenden Sachkunde-Fortbildungen ermöglichen und den organisatorischen Aufwand spürbar reduzieren. Damit greift die Bundesregierung eine langjährige Forderung der Praxis auf.

 

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes bleibt jedoch die bestehende Fortbildungspflicht im Dreijahresrhythmus bestehen.

Weitere Entlastungen geplant

Neben der Pflanzenschutz-Sachkunde enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. So sollen unter anderem nationale Meldepflichten entfallen, die über europäische Vorgaben hinausgehen. Außerdem sind Erleichterungen bei elektronischen Nachweisen sowie Vereinfachungen bei Verwaltungsverfahren, beispielsweise für die Anerkennung ausländischer Tierärztinnen und Tierärzte, vorgesehen.

BBV: Erster Schritt – weitere müssen folgen

Der Bayerische Bauernverband begrüßt den politischen Willen der Bundesregierung, bürokratische Belastungen abzubauen. Die vorgesehenen Änderungen sind aus Sicht des Verbandes ein wichtiges Signal, reichen jedoch bei weitem nicht aus.

Für eine spürbare Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe braucht es weitere konsequente Vereinfachungen – insbesondere im Förder-, Umwelt-, Natur- und Baurecht. Der BBV wird sich deshalb auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren für einen umfassenden und praxisgerechten Bürokratieabbau einsetzen.