Handelsabkommen mit Indien
EU und Indien einigen sich – Agrarbereich weitgehend außen vor
Offenbar, um sich nicht ähnlicher Kritik der Landwirtschaft wie bei Mercosur auszusetzen, ist der Agrarbereich des geplanten Handelsabkommens mit Indien vorerst weitgehend außen vor geblieben. Manche Details gilt es aber noch zu prüfen, sobald finale Details vorliegen. Erst dann wird der BBV eine genauere Bewertung vornehmen können. Und auch dieses Handelsabkommen muss nach der politischen Einigung erst noch in der EU ratifiziert werden.
Was beinhaltet das EU-Indien-Handelsabkommen?
- Auto- und Maschinenexporte: Eines der größten Anliegen der EU war die Öffnung des Exportmarktes für Autos. Hier kann die EU einen Erfolg verbuchen. Indien senkt die Zölle für Verbrennerautos aus der EU von 110 Prozent stufenweise auf zehn Prozent – allerdings nur für eine Importquote von 250.000 Autos. Beim Export im Maschinensektor sollen die meisten Zölle auf Null gesenkt werden. Insgesamt beabsichtigt Indien, auf 30 Prozent der EU-Einfuhren überhaupt keine Zölle mehr zu erheben. Im Gegenzug plant die EU, die Zölle auf zunächst mehr als 90 Prozent der Einfuhren aus Indien abzuschaffen oder zu senken.
- Im Agrarbereich gilt für:
- Importe: Bei politisch sensiblen Produkten wie Rind, Zucker, Reis, Hühnerfleisch, Milchpulver, Honig, Bananen, Weichweizen, Knoblauch und Ethanol reduziert die EU ihre Zölle gegenüber Indien nicht. In einigen Bereichen sollen aber auch Importquoten eröffnet worden sein. Dies betrifft Produkte wie Rum, aber z.B. Gurken sowie Schaf- und Ziegenfleisch. Hier warten wir noch auf die Veröffentlichung von genauen Informationen und Zahlen.
- Exporte: Exportchancen eröffne sich auf jeden Fall für Wein aus der EU. Hier sollen sich die Zölle für Exporte aus der EU von 150 Prozent in den kommenden Jahren auf 20-30 Prozent sinken.
- Herkunftsangaben? Europäische Herkunftsangaben sind in dem Abkommen nicht geschützt worden. Die soll laut EU-Kommission in einem separaten Abkommen ausgehandelt werden.
Was sind die nächsten Schritte?
Wie bei jedem Handelsabkommen stehen nach der politischen Einigung noch eine Reihe von Schritten an, bis das Abkommen final beschlossen ist und zur Anwendung kommen kann. Neben den finalen Texten sind dies Übersetzungen in die EU Amtssprachen, juristische Prüfung und anschließend der Ratifizierungsprozess, in dessen Rahmen mindestens EU-Rat und Europäisches Parlament zustimmen müssen.