Zum Hauptinhalt springen
Zur Suche springen
Zum Footer springen
Zur Navigation springen
Biogasanlage zwischen Rapsfeldern
© Jürgen Fälchle - fotolia.com

Biomasse: Ausschreibungsvolumen kann erhöht werden

EU genehmigt deutsches Biomassepaket – BBV fordert weitere Schritte

25.09.2025 | Die EU-Kommission hat das Notifizierungsverfahren für das Biomassepaket der Bundesregierung abgeschlossen. Der BBV begrüßt die Genehmigung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf.

Ausschreibungsvolumens deutlich ausgeweitet

Das wichtigste Signal der EU-Entscheidung ist die deutliche Ausweitung des Ausschreibungsvolumens. Statt bislang 363 Megawatt (MW) werden ab 2025 813 MW ausgeschrieben. Damit haben – gemessen an der Nachfrage von rund 543 MW bei der Ausschreibung im April 2025 – rechnerisch wieder alle Anlagen eine Chance auf eine Anschlussvergütung. 

„Das eröffnet die Möglichkeit, wirtschaftlichere Gebote abzugeben und den Anlagenbestand in Bayern zu sichern“, betont Ely Eibisch, der Vorsitzende des Fachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energie im Bayerische Bauernverband. 


Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  • Ausschreibungsvolumen insgesamt nahezu verdoppelt: 1.300 MW (2025), 1.126 MW (2026), 2.828 MW bis 2028 (3.524 MW inkl. Biomethan).
  • Überbauung: Dreifache statt vierfache Anforderung (11.680 förderfähige Betriebsviertelstunden).
  • Bagatellgrenze: Für Anlagen bis 350 kW gilt nur die doppelte Überbauung (16.000 Stunden). Damit sind rund die Hälfte aller bayerischen Anlagen von strengeren Vorgaben befreit.
  • Flexibilitätszuschlag steigt von 65 auf 100 Euro/kW.
  • Anschlussförderung wird auf zwölf Jahre verlängert.
  • Fristverlängerung zwischen Ausschreibung und Vergütungszeitraum von zwei auf dreieinhalb Jahre.
  • Fernwärme-Bonus: Bis zu 70 Prozent des Volumens sind für Anlagen mit Wärmenutzung reserviert.
© BBV Ely Eibisch
„Die Genehmigung des Biomassepakets ist ein wichtiges Signal für unsere Anlagenbetreiber", betont Ely Eibisch, Vorsitzender des Fachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energie im Bayerische Bauernverband.

Wo weiterer Handlungsbedarf besteht: 

Trotz der positiven Entscheidung bleibt der Reformdruck hoch. Der BBV hatte bereits zu Jahresbeginn ein „Biomassepaket 2.0“ angekündigt und bekräftigt nun seine Forderungen:

  1. Übergangslösung für Altanlagen (Inbetriebnahme 2003–2005), z. B. De-minimis-Beihilfe bis zu 300.000 Euro über drei Jahre.
  2. Umstellung auf ein Strommengenmodell mit Sondermonaten 2025–2027.
  3. Kleinanlagen-Regelung verlängern und Zuschlag anheben.
  4. Ausschreibungsvolumen für 2027/2028 stark erhöhen und bis 2032 verlängern.
  5. Vergütungssätze und Höchstwerte gesetzlich anpassen.
  6. Maisdeckel streichen, stattdessen ökologisch wertvolle Einsatzstoffe fördern.
  7. Flexibilitätszuschlag auf 150 Euro/kW anheben.
  8. Netzbetreiber zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen verpflichten.
  9. Sondervergütungsklasse für Güllekleinanlagen entwickeln.
  10. Batteriespeicher als Erzeugungsanlagen zulassen.

„Die Genehmigung des Biomassepakets ist ein wichtiges Signal für unsere Anlagenbetreiber. Mit der Ausweitung der Ausschreibungsvolumina können viele Biogasanlagen wieder stabiler wirtschaften“, macht Eibisch deutlich. „Jetzt müssen Politik und Verbände gemeinsam an einer Weiterentwicklung arbeiten – damit Biogas als starker Partner der Energiewende auch langfristig eine Perspektive hat.“