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Viele Menschen schlendern über die Münchner Bauernmarktmeile.
© BBV

Hier geht's zur Online-Anmeldung

Melden Sie sich noch bis zum 5. Juni an und seien Sie als Aussteller oder Ausstellerin dabei

Dieses Jahr findet die Münchner Bauernmarktmeile, wie gewohnt, während der Wiesn am 27.September 2026 statt. Wir stecken bereits in den Vorbereitungen und schalten die Online- Anmeldung vom 7. Mai bis 05. Juni für Sie frei. Die Anmeldung erfolgt wieder über ein einfaches Formular, dass Sie hier ausfüllen können. Nutzen Sie die Chance und seien Sie dabei!

Online-Anmeldung

* = Pflichtfeld
Hinweis: Wenn die Anmeldung erfolgreich abgeschickt wurde, wird Ihnen hier sofort eine Bestätigung angezeigt!

Zeichennutzer ,,Einkaufen auf dem Bauernhof"*
Mitglied eines Bauernmarktvereins*

ja zu Bauernmarktverein

Welche Grundausstattung zum Warmhalten/Zubereiten verwenden Sie?*
Welche Stromkapazitäten benötigen Sie?*
Welche Art von mobilen Kühlmöglichkeiten benutzen Sie?*

Kühlfahrzeug

Benötigen Sie Wasser?*

Ausprägung Wasser:

Ensteht Abwasser, das eine Einleitung in die Kanalisation notwendig macht?*

Anfahrt und Parken

Das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern im Veranstaltungsbereich ist leider nicht möglich – außer es handelt sich um Verkaufs- oder Kühlwagen.

Aufgrund der aktuellen Parkplatzsituation und vieler Baustellen in der Münchner Innenstadt können wir für 2026 keinem Stand einen eigenen Parkplatz zusichern. Bitte suchen Sie Ihren Parkplatz selbst in der Umgebung.

Gute Nachricht für den Sonntag: Rund um den Odeonsplatz stehen Ihnen zahlreiche kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

Hinweis Umweltplakete*


Hinweis: Eine Umweltplakete (grün) für KFZ ist in München vorgeschrieben. Alle mit Diesel-Fahrzeugen bitten wir Folgendes zu lesen und zu beachten:
Ausnahmegenehmigung Dieselfahrzeuge
 

Standgestaltung

 

So errechnen sich die Standgebühren:
1. Grundgebühr
Jeder Teilnehmer bezahlt für seinen Stand eine Grund-Pauschale von 65 Euro.

2. Dazu kommt eine Gebühr je angefangenem Meter Verkaufslänge unterteilt 
in 3 Kategorien:

Kategorie A
Stände, mit unverarbeiteten Lebensmitteln, wie z. B. reine Obst- und Gemüseanbieter: 15,20 Euro je Meter
(Reine Obst- und Gemüsestände  nehmen an der Rabattaktion 2026 teil, d.h. die ersten 5 m Standlänge sind frei)

Kategorie B
Stände, die veredelte Produkte anbieten, aber keine Speisen und/oder Getränke ausschenken sowie Stände mit bäuerlicher Handwerkskunst: 21,80 Euro je Meter

Kategorie C
Stände mit Imbiss, die zubereitete Speisen und/oder Getränke verkaufen: 28,40 Euro je Meter

3. Pauschalen für Wasser und Strom
Wasser (Anschluss und Verbrauch): 100 Euro
Strom (Anschluss und Verbrauch): 100 Euro

Alle Preise zzgl. MwSt!

Standmaße

Bitte beachten: In die Gesamtbreite und -länge müssen zwingend Vordächer, ausgefahrene Klappen, Deichseln, Sonnenschirme, Stehtische und alle anderen Deko-Elemente einberechnet werden.
Bitte beachten: In die Gesamtbreite und -länge gehören Vordächer, ausgefahrene Klappen, Deichseln, Sonnenschirme und alle anderen Deko-Elemente umbedingt eingerechnet

Thekenmeter

Diese Angaben haben keinen Einfluss auf Ihre Standgebühr. Wir müssen sie jedoch an die Stadt München melden, da sich unsere Gebühren danach bemessen. Bitte erfassen Sie die Meter daher sorgfältig und korrekt.

Sortimentsliste

Haben Sie eine Öko-Zertifizierung?
Bieten Sie Zukaufswaren anderer bayerischer landw. Betriebe an?*
Hinweis: Der Anteil der Zukaufswaren darf max. 20% Ihres Gesamtangebotes auf der Meile betragen.
Bieten Sie zugekaufte Handelsware an?*
Hinweis: Waren die nicht zu einem bayerischen Bauernmarkt passen (z.B. Südfrüchte, Seefisch, österreichischer Käse und französischer Wein) sind nicht zugelassen.

Nichtalkoholische Getränke:

Bieten Sie nichtalkoholische Getränke an?*

Alkoholische Erzeugnisse:

Bieten Sie alkoholische Erzeugnisse an?*
Hinweis: Bitte stellen Sie selbst Ihren Gestattungsantrag bei der Landeshauptstadt München (siehe Link unten). Dieser ist bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Danach werden Gebühren erhoben.
Hinweis: Den Online-Antrag für die Gestattung bei Abgabe von alkoholischen Getränken und weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragen

Rechtliches