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Viele Menschen schlendern über die Münchner Bauernmarktmeile.
© BBV

Hier geht's zur Online-Anmeldung

Melden Sie sich noch bis zum 13. Juni an und seien Sie als Aussteller oder Ausstellerin dabei

Dieses Jahr findet die Münchner Bauernmarktmeile wieder, wie gewohnt, während der Wiesn am 28.September 2025 statt. Wir stecken bereits in den Vorbereitungen und schalten die Online Anmeldung vom 2. bis 13. Juni für Sie frei. Die Anmeldung erfolgt wieder über ein einfaches Formular, dass Sie hier ausfüllen können. Nutzen Sie die Chance und seien Sie dabei - egal ob zum ersten Mal oder als "alter Hase".

Online-Anmeldung

* = Pflichtfeld
Hinweis: Wenn die Anmeldung erfolgreich abgeschickt wurde, wird Ihnen hier sofort eine Bestätigung angezeigt!

Zeichennutzer ,,Einkaufen auf dem Bauernhof"*
Mitglied eines Bauernmarktvereins*

ja zu Bauernmarktverein

Welche Grundausstattung zum Warmhalten/Zubereiten verwenden Sie?*
Welche Stromkapazitäten benötigen Sie?*
Welche Art von mobilen Kühlmöglichkeiten benutzen Sie?*

Kühlfahrzeug

Nutzen Sie alternative Kühlmöglichkeiten?*

Kühlschrank

Sonstige

Benötigen Sie Wasser?*

Ausprägung Wasser:

Ensteht Abwasser, das eine Einleitung in die Kanalisation notwendig macht?*

Anfahrt und Parken:

Das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern im Veranstaltungsbereich ist nicht möglich, außer es handelt sich um Verkaufs- oder Kühlwagen. Aufgrund der Parkplatzsituation können wir nicht jedem Stand einen Parkplatz gewähren. Weitere Parkplätze müssen die Teilnehmer in der Umgebung selbst suchen.
Ich benötige einen PKW-Parkplatz?*

Größeres Fahrzeug:

Ich benötige einen Parkplatz für ein größeres Fahrzeug?*

Parkplatz zusätzliche Anhänger

Ich benötige einen Parkplatz für einen zusätzlichen Anhänger?*

Hinweis Umweltplakete*


Hinweis: Eine Umweltplakete (grün) für KFZ ist in München vorgeschrieben. Alle mit Diesel-Fahrzeugen bitten wir Folgendes zu lesen und zu beachten:
Ausnahmegenehmigung Dieselfahrzeuge
 

Standgestaltung:

So errechnen sich die Standgebühren:

1. Grundgebühr
Jeder Teilnehmer bezahlt für seinen Stand eine Grund-Pauschale von 55 Euro.

2. Dazu kommt eine Gebühr je angefangenem Meter Verkaufslänge unterteilt 
in 3 Kategorien:

Kategorie A
(Stände, mit unverarbeiteten Lebensmitteln und bäuerlicher Handwerkskunst, wie z. B. reine Obst- und Gemüseanbieter): 13,20 Euro je Meter
(Reine Obst- und Gemüsestände sowie Stände mit Streuobstprodukten nehmen an der Rabattaktion 2025 teil, d.h. die ersten 6 m Standlänge sind frei)

Kategorie B
(Stände, die veredelte Produkte anbieten, aber keine Speisen
und/oder Getränke ausschenken): 19,80 Euro je Meter

Kategorie C
(Stände mit Imbiss, die zubereitete Speisen und/oder
Getränke verkaufen): 26,40 Euro je Meter

3. Pauschalen für Wasser und Strom
Wasser (Anschluss und Verbrauch): 60 Euro
Strom (Anschluss und Verbrauch): 82 Euro

Alle Preise zzgl. MwSt!

Standmaße:
Bitte beachten: In die Gesamtbreite und -länge gehören Vordächer, ausgefahrene Klappen, Deichseln, Sonnenschirme und alle anderen Deko-Elemente umbedingt eingerechnet
Bitte beachten: In die Gesamtbreite und -länge gehören Vordächer, ausgefahrene Klappen, Deichseln, Sonnenschirme und alle anderen Deko-Elemente umbedingt eingerechnet

Thekenmeter:

Sortimentsliste:

Haben Sie Streuobst und Streuobstprodukte im Sortiment?*
Bieten Sie Zukaufswaren anderer bayerischer landw. Betriebe an?*
Hinweis: Der Anteil der Zukaufswaren darf max. 20% Ihres Gesamtangebotes auf der Meile betragen.
Bieten Sie zugekaufte Handelsware an?*
Hinweis: Waren die nicht zu einem bayerischen Bauernmarkt passen (z.B. Südfrüchte, Seefisch, österreichischer Käse und französischer Wein) sind nicht zugelassen.

Nichtalkoholische Getränke:

Bieten Sie nichtalkoholische Getränke an?*

Alkoholische Erzeugnisse:

Bieten Sie alkoholische Erzeugnisse an?*
Hinweis: Bitte stellen Sie selbst Ihren Gestattungsantrag bei der Landeshauptstadt München (siehe Link unten)
Hinweis: Den Online-Antrag für die Gestattung bei Abgabe von alkoholischen Getränken und weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragen
Rechtliches:

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