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Sozialversicherungsfreie Minijobs bleiben erhalten

Einsatz des Bauernverbandes Bauernverbandes erfolgreich

02.07.2026 | Sozialversicherungsfreie Minijobs sollen auch künftig als eigenständige Beschäftigungsform bestehen bleiben. Für ihren Erhalt hatte sich der Bayerische Bauernverband gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden eingesetzt – mit Erfolg. Was jetzt bekannt ist:

Eine im Zuge der Rentenreform diskutierte Abschaffung der Minijobs ist vom Tisch. Das geht aus den Ergebnissen des Koalitionsausschusses hervor. Für Arbeitgeber ist eine Anhebung der pauschalen Steuer vorgesehen, für Minijobberinnen und Minijobber bleibt es beim Grundsatz „brutto gleich netto“.

Verbandserfolg für Planungssicherheit

Der Bayerische Bauernverband hatte sich in den vergangenen Wochen gemeinsam mit zahlreichen Wirtschaftsverbänden mit Nachdruck für den Erhalt der Minijobs eingesetzt und vor den Folgen einer Abschaffung gewarnt. Gerade für bäuerliche Familienbetriebe sind Minijobs ein wichtiges Instrument, um saisonale Arbeitsspitzen, Erntezeiten sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen flexibel bewältigen zu können. „Die jetzt getroffene Entscheidung sorgt für Planungssicherheit auf den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Minijobs sind ein bewährtes und unverzichtbares Beschäftigungsmodell – insbesondere für familiengeführte Betriebe und den ländlichen Raum. Deshalb haben wir uns mit Nachdruck für ihren Erhalt eingesetzt“, erklärt BBV-Präsident Günther Felßner.

Wie es nun weitergeht

Neben dem Erhalt der Minijobs hat der Koalitionsausschuss weitere Vorhaben angekündigt, darunter den Abbau von Bürokratie durch weniger Berichts- und Dokumentationspflichten sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren. Der Bayerische Bauernverband wird die konkrete gesetzliche Umsetzung der Beschlüsse eng begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass die jetzt angekündigten Entlastungen auch bei den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ankommen. 

Zudem muss die Bundesregierung bei den von Bundeskanzler Friedrich Merz vorgesehenen, weiteren Reformschritten Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, zum Beispiel die Energiesteuerbefreiung von heimischen Biokraftstoffen für die Land- und Forstwirtschaft, den Bestandschutz für Stallbauten mit 20 Jahren, einen Stopp des überzogenen Gesetzentwurfs zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und die Nachbesserung der Naturwiederherstellungsverordnung in Brüssel.