Mercosur: Bauerndemo zeigt Wirkung!
EU-Parlament für Überprüfung des Mercosur-Abkommens durch EUGH
Auf dieser Seite:
- Aktueller Stand und Kritik
- Über das Mercosur-Abkommen
- Inhalte des Abkommens
- Überblick über Einsatz und Positionen des Bauernverbandes zum Mercosur-Abkommen
„Nach der Großdemo im Dezember in Brüssel haben Landwirte gestern erneut ein deutliches Zeichen gesetzt und ihre Kritik am Agrarteil des Mercosur-Abkommens bekräftigt," sagt Carl von Butler, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbands (BBV). "Unsere Demo hat beim Europaparlament Wirkung gezeigt. Ich war mit einer Gruppe von Mitgliedern des Bauernverbandes in Straßburg dabei, um gemeinsam mit vielen tausend Bäuerinnen und Bauern für eine starke europäische Landwirtschaft und für sichere Lebensmittel für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher zu demonstrieren.“
Was die Anrufung des EUGH konkret bedeutet, das müssen Experten in den nächsten Tagen im Detail klären. Auch die Mitgliedstaaten werden sich über den Rat damit befassen, ob sie gemeinsam mit der EU-Kommission ein vorzeitiges Inkrafttreten des Abkommens anstreben – unabhängig von einer bis zu zwei Jahre dauernden Prüfung des EUGH.
Der Bayerische Bauernverband bleibt dran und setzt sich weiterhin für eine starke europäische Landwirtschaft und für sichere Lebensmittel ein.
Der BBV versteht, dass angesichts der anhaltenden Diskussionen über das Mercosur-Abkommen Branchen wie vor allem Maschinen- und Autobau nicht erfreut sind. Aber die jetzige Situation hat gerade die EU-Kommission zu verantworten, die über die vielen Jahre der Verhandlungen die Anliegen zur Lebensmittelsicherheit und zum Schutz der europäischen Landwirtschaft von Beginn an gekannt, sie jedoch nicht ausreichend im Agrarteil berücksichtigt hat.
Alles, was Sie nun wissen müssen: Online-Infotermine des BBV
- Für Ehren- und Hauptamtliche hat der BBV am Montag 19.1.26 eine Videokonferenz mit aktuellen Informationen rund um Mercosur angeboten. Die Präsentation zum Thema finden Sie als eingeloggte Kreisehrenamtliche im Downloadbereich oder hier.
- Für Mitglieder wird es ein Videokonferenzangebot am Donnerstag 22.1.26 um 19 Uhr geben. Sofern Sie eingeloggt sind, sehen Sie im Folgenden den Veranstaltungslink:
Über das EU-Mercosur-Abkommen
Die Verhandlungen der EU-Kommission mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) wurden Ende Juni 2019 abgeschlossen. Bei einem Gipfeltreffen am 5. und 6. Dezember in Montevideo (Uruguay) könnte das Mercosur-Handelsabkommen unterzeichnet werden.
Das Abkommen tritt erst in Kraft, wenn der Europäische Rat, das Europäische Parlament sowie alle Parlamente der 28 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Würde das Abkommen aufgespaltet, wäre für den Handelsteil auch nur die qualifizierte Mehrheit im EU-Rat und keine Zustimmung nationaler Parlamente erforderlich. Der Bayerische Bauernverband lehnt eine solche Verfahrensänderung ab.
Bei einer Anhörung am 23. Juli 2019 im Agrarausschuss des EU-Parlaments kritisierten Vertreter aller wichtigen Fraktionen das Mercosur-Abkommen. Der französische Präsident Emanuel Macron hat eine Expertenkommission eingesetzt, die bis November eine Abschätzung zu den Folgen liefern soll. Je nach Einschätzung dieser Kommission will sich Macron zum Mercosur-Abkommen positionieren.
Inhalte des Mercosur-Abkommens
Das Abkommen beinhaltet einen schrittweisen Wegfall von 91 % der Zölle auf Produkte, welche die EU in die Mercosur-Staaten exportiert und von 92 % der Zölle auf Güter, welche die EU von dort importiert.
Für viele Produkte ist eine Übergangsphase von fünf bis neun Jahren vorgesehen, sodass der komplette Wegfall der Zölle 2028 oder 2029 folgen soll.
Rindfleisch: Zollreduziertes (7,5 % Zoll) Kontingent von 99.000 t für die Mercosur-Staaten, das schrittweise über fünf Jahre eingeführt wird.
Geflügelfleisch: Zollfreies Kontingent für 180.000 t für die Mercosur-Staaten, das schrittweise über fünf Jahre eingeführt wird.
Zucker: Zollsenkung für das bereits bestehende WTO-Zuckerkontingent in Höhe von 180.000 t von jetzt 98 €/t schrittweise über fünf Jahre auf Null.
Ethanol: Die EU gewährt eine Quote von 650.000 t für Ethanol. 450.000 t davon sind zollfrei und für die chemische Industrie vorgesehen. Für den Rest, der für jeglichen anderen Nutzen einschließlich Biokraftstoffe vorgesehen ist, soll ein Zollsatz von 6,4 €/hl für undenaturiertes und 3,4 €/hl für denaturiertes Ethanol gelten.
Soja: Auf die Sojaimporte hat das Abkommen keine Auswirkungen, da bereits ein freier Handelsstrom ohne Zölle möglich ist.
Schweinefleisch: Für Schweinefleisch frei von dem Futterzusatz Ractopamin ist eine Quote von 25 000 t mit einem Einfuhrzoll von 83 €/t vorgesehen.
Südamerika hat zudem einer vollen Öffnung für EU-Schweinefleisch zugestimmt.
Milchprodukte: Das Abkommen sieht eine Öffnung des südamerikanischen Marktes für Milchprodukte, allen voran Käse (30.000 t), aber auch Magermilchpulver (10.000 t) sowie Säuglingsanfangsnahrung (5.000 oder 10.000 t) vor. Die derzeitigen Zollsätze (von 12 bis 28 %) sollen innerhalb von neun Jahren komplett wegfallen. Mit Inkrafttreten des Abkommens würden sich die Zölle für Butter um 30 % sowie für Joghurts um 50 % verringern.
Positionierung des Bauernverbandes zum Abkommen
Der BBV hat die Verhandlungen über Jahre hinweg kritisch begleitet und immer wieder auf die Gefahren für die heimische Landwirtschaft hingewiesen. Regelmäßig hat das BBV-Präsidium in Stellungnahmen Position bezogen - diese sehen Sie untenstehend.