Mercosur: Handelsabkommen brauchen faire Wettbewerbsbedingungen
Europaparlament beschließt verschärfte Schutzklauselverordnung – Alle Infos und Hintergründe
Auf dieser Seite:
- Aktueller Stand und Kritik
- Über das Mercosur-Abkommen
- Inhalte des Abkommens
- Überblick über Einsatz und Positionen des Bauernverbandes zum Mercosur-Abkommen
EU-Parlament: niedrigere Auslöseschwellen für Inkrafttreten der Schutzmechanismen
Der verschärften Schutzklauselverordnung hat das Europäische Parlament am 10.2.26 mit einer deutlichen Mehrheit von 483 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen und 67 Enthaltungen zugestimmt.
Was ist die Aufgabe der Schutzklauselverordnung?
Mit der Schutzklauselverordnung können bei Marktverwerfungen ab bestimmten Schwellenwerten Zollvergünstigungen vorübergehend ausgesetzt werden.
Was wurde verschärft?
Das Europäische Parlament hatte Druck ausgeübt, so dass die Schwellenwerte heruntergesetzt wurden, aber denen die Schutzklauselverordnung eingesetzt wird. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, diese bei einer auf 10 % angestiegenen Importmenge im Dreijahresdurchschnitt festzulegen. Das EU-Parlament hat nun eine auf 5% gestiegene Importmenge im Dreijahresdurchschnitt als Auslöseschwelle beschlossen.
Alles, was Sie wissen müssen: Online-Infoangebot des BBV für seine Mitglieder
- Für seine Mitglieder sowie für Ehren- und Hauptamtliche hat der BBV am 19. und 22.1.26 in Videokonferenzen aktuell rund um Mercosur informiert. Die Präsentation zum Thema finden Sie als eingeloggte Kreisehrenamtliche im Downloadbereich oder hier.
- Nach einem Login sehen Sie zudem als Ehrenamtliche im Folgenden weiteres Material zur Verbandsstrategie für Ihre (Presse-)Arbeit.
Über das EU-Mercosur-Abkommen
Ende 1995 haben die Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) und die EU-Kommission ein Assoziierungsabkommen als Vorstufe eines künftigen Freihandelsabkommens unterzeichnet.
Erst Ende Juni 2019 kamen die Verhandlungen nach langen Jahren zum Abschluss - nicht ohne Kritik innerhalb der EU: Bei einer Anhörung am 23. Juli 2019 im Agrarausschuss des EU-Parlaments kritisierten Vertreter aller wichtigen Fraktionen das Mercosur-Abkommen. Frankreich hat sich nach einer Einschätzung einer Expertenkommission gegen das Abkommen positioniert, ebenso Polen, Ungarn und Italien. Daneben gab es fortlaufend Kritik von u. a. landwirtschaftlicher Seite aus der gesamten EU - so auch von deutscher und bayerischer Seite.
Durch die Aufspaltung des Abkommens in einen politischen Teil und einen Handelsteil wurde für den Handelsteil nur noch eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat und keine Zustimmung nationaler Parlamente erforderlich. Der Bayerische Bauernverband hat diese Verfahrensänderung abgelehnt.
Nachdem Italien hier zunächst noch die Sperrminorität gesichert, nach Zugeständnissen aber doch zugestimmt hatte, haben die EU-Mitgliedstaaten am 9. Januar 2026 dem Abkommen mit qualifizierter Mehrheit letztlich zugestimmt. Am 17. Januar 2026 folgte die Unterzeichnung durch Komissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Noch ausstehend ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Diese Abstimmung steht in einigen Wochen, voraussichtlich im März an.
Am 21. Januar 2026 entschied eine knappe Mehrheit des Parlaments die Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Damit steht möglicherweise - je nach Ergebnis der Prüfung, die i. d. R. zwischen 16 - 24 Monaten dauert - das Abkommen insgesamt auf dem Prüfstand.
Inhalte des Mercosur-Abkommens
Das Abkommen beinhaltet einen schrittweisen Wegfall von 91 % der Zölle auf Produkte, welche die EU in die Mercosur-Staaten exportiert und von 92 % der Zölle auf Güter, welche die EU von dort importiert.
Für viele Produkte ist eine Übergangsphase von fünf bis neun Jahren vorgesehen, sodass der komplette Wegfall der Zölle 2028 oder 2029 folgen soll.
Rindfleisch: Zollreduziertes (7,5 % Zoll) Kontingent von 99.000 t für die Mercosur-Staaten, das schrittweise über fünf Jahre eingeführt wird.
Geflügelfleisch: Zollfreies Kontingent für 180.000 t für die Mercosur-Staaten, das schrittweise über fünf Jahre eingeführt wird.
Zucker: Zollsenkung für das bereits bestehende WTO-Zuckerkontingent in Höhe von 180.000 t von jetzt 98 €/t schrittweise über fünf Jahre auf Null.
Ethanol: Die EU gewährt eine Quote von 650.000 t für Ethanol. 450.000 t davon sind zollfrei und für die chemische Industrie vorgesehen. Für den Rest, der für jeglichen anderen Nutzen einschließlich Biokraftstoffe vorgesehen ist, soll ein Zollsatz von 6,4 €/hl für undenaturiertes und 3,4 €/hl für denaturiertes Ethanol gelten.
Soja: Auf die Sojaimporte hat das Abkommen keine Auswirkungen, da bereits ein freier Handelsstrom ohne Zölle möglich ist.
Schweinefleisch: Für Schweinefleisch frei von dem Futterzusatz Ractopamin ist eine Quote von 25 000 t mit einem Einfuhrzoll von 83 €/t vorgesehen.
Südamerika hat zudem einer vollen Öffnung für EU-Schweinefleisch zugestimmt.
Milchprodukte: Das Abkommen sieht eine Öffnung des südamerikanischen Marktes für Milchprodukte, allen voran Käse (30.000 t), aber auch Magermilchpulver (10.000 t) sowie Säuglingsanfangsnahrung (5.000 oder 10.000 t) vor. Die derzeitigen Zollsätze (von 12 bis 28 %) sollen innerhalb von neun Jahren komplett wegfallen. Mit Inkrafttreten des Abkommens würden sich die Zölle für Butter um 30 % sowie für Joghurts um 50 % verringern.
Positionierung des Bauernverbandes zum Abkommen
Der BBV hat die Verhandlungen über Jahre hinweg kritisch begleitet und immer wieder auf die Gefahren für die heimische Landwirtschaft hingewiesen. Regelmäßig hat das BBV-Präsidium in Stellungnahmen Position bezogen - diese sehen Sie untenstehend.
Die Kernaussagen:
- Für Handel und Handelsabkommen – aber mit fairen Rahmenbedingungen
- Was innerhalb der EU wichtig ist, muss auch für Importe aus Drittstaaten gelten
- Mercosur-Abkommen: Paradebeispiel für himmelweite Unterschiede
- Jetzt handeln: Mercosur-Abkommen nachbessern und Wettbewerbserleichterungen für heimische Landwirte auf den Weg bringen.