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Feedlot in Südamerika
© cascoly2 - stock.adobe.com
Feedlot in Südamerika: Komplett andere Strukturen und niedrigere Standards würden zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die bayerische Landwirtschaft führen.

Mercosur: Umsetzung voraussichtlich zum 1. Mai 2026

EU-Kommission kündigt vorläufige Anwendung des Abkommens an. Alle Infos und Hintergründe

12.03.2026 | Uruguay, Argentinien Brasilien haben das Mercosur-Abkommen ratifiziert. Auf dieser Basis und dem grünen Licht des EU-Rates vom Januar 2026 hat die EU-Kommission angekündigt, das Mercosur-Abkommen vorläufig anzuwenden – voraussichtlich zum 1. Mai 2026. Losgelöst davon unterstreichen die jüngsten Medienberichte um hormonbelastete Rindfleischimporte aus Brasilien, dass unsere Forderungen nach Standards in der Prozessqualität in Handelsabkommen und deren konsequente Kontrolle mehr als berechtigt sind. Alle Infos zu Hintergründen, Verbandsposition und Einsatz des BBV.

Als erste der vier Mercosur-Staaten haben Uruguay und Argentinien am 26.2.206 das Mercosur-Abkommen ratifiziert. Brasilien folgte Anfang März. Auch in Paraguay ist der Ratifizierungsprozess bereits in Gang gesetzt. Hier muss aber noch das Unterhaus im Kongress zustimmen.

Präzedenzfall: Vorläufige Anwendung ohne Zustimmung des EU-Parlaments
Die EU-Kommission hat die Möglichkeit, das Mercosur-Abkommen mit den Mercosur-Staaten vorläufig anzuwenden, die das Abkommen ratifiziert haben. Dafür reicht das grüne Licht des EU-Rates aus. Das Europäische Parlament hat bis heute nicht über das Mercosur-Abkommen abgestimmt. Lediglich über ein Ersuchen an den Europäischen Gerichtshof, die Vereinbarkeit des Mercosur-Abkommens mit den EU-Verträgen zu prüfen, hat das Europäische Parlament im Januar abgestimmt und mit knapper Mehrheit dafür entschieden.

Insofern wäre der jetzt angekündigte Schritt der EU-Kommission, das Abkommen ohne eine Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig anzuwenden, definitiv ein Präzedenzfall, den es so bisher nicht gegeben hat. Frühere Abkommen – wie das in diesen Ta-gen viel zitierte CETA-Abkommen mit Kanada – sind zwar auch sogenannte gesplittete Abkommen, die ohne Zustimmung der nationalen Parlamente vorzeitig in Kraft gesetzt wurden – jedoch immer mit Zustimmung von EU-Rat und Europäischem Parlament. So ist bei CETA der Handelsteil seit 2017vorläufig in Kraft und bis heute fehlen 10 nationale Parlamente der EU-Länder, um den politischen Teil des Abkommens final in Kraft zu setzen.

Kontrolldefizite: Wo muss nachgeschärft werden?
Losgelöst davon unterstreichen die aktuellen Medienberichte um importiertes Rindfleisch aus Brasilien, das mit dem Leistungshormon Estradiol belastet ist, dass die Forderungen nach Standards in der Prozessqualität in Handelsabkommen und deren konsequente Kon-trolle mehr als berechtigt sind. Übereinstimmende Medienberichte deuten darauf hin, dass knapp 63 Tonnen des belasteten Rindfleisches in die EU eingeführt und in mehreren EU-Ländern verkauft wurden. Zwei weitere Chargen mit je rund 25 Tonnen tiefgefrorenes Hormonfleisch konnten noch in den Niederlanden angefangen werden, bevor es in Umlauf kommen konnte. Dabei ist das Verbot des Imports von Tieren, die mit Leistungshormonen als Mastbeschleuniger behandelt wurden, geltendes Recht in der EU. In der EU ist der Einsatz von Mastbeschleunigern seit Jahrzehnten verboten. In Drittstaaten wie zum Beispiel Brasilien ist der Einsatz aber nach wie vor erlaubt. Das Importverbot in die EU gilt ebenfalls seit vielen Jahren und würde auch durch ein In-Kraft-Treten des Mercosur-Abkommens nicht aufgeweicht. Aber hier zeigt sich das aktuell vorhandene Defizit in der Kontrolle von Importen.

Es muss dringend zum einen offengelegt werden, wer wie in welchem Umfang Importe kontrolliert. Zum anderen braucht es für die Zukunft andere Kontrollkonzepte und -ansätze und verschärfte Regelungen und Kontrollen, z.B. mit Blick darauf, welche Pflanzenschutz-mittel für die Erzeugung von Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen, die in die EU eingeführt werden. 
Hier schließt sich der Kreis zu den vom Bauernverband seit mindestens 2017 vehement geforderten Standards in der Prozessqualität, die endlich verbindlich Teil der EU-Handelspolitik werden müssen.

So forderte beispielsweise das BBV-Präsidium in seiner am 18. September 2017: „Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes bekräftigt daher seine Forderung, dass je-des Handelsabkommen sicherstellen muss, dass Importe die hohen EU-Standards in der Erzeugung von Lebensmitteln nicht unterlaufen können. (…) So lange das Niveau der Standards so weit auseinanderklafft, muss die EU-Kommission auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass sensible Agrarprodukte wie z. B. Fleisch oder Milch von einer Marktöffnung ausgenommen werden.“

Das sagt der BBV: 
Der BBV sieht es sehr kritisch, wenn die EU-Kommission ankündigt, das Mercosur-Abkommen anzuwenden, obwohl das Europäische Parlament noch nicht zugestimmt und einen Prüfauftrag an den Europäischen Gerichtshof erteilt hat. Damit bleibt das Europäische Parlament als einziges direkt demokratisch legitimiertes Entscheidungsgremium vor-erst außen vor. Auch bleiben die Kritikpunkte am Agrarteil weiterhin ungelöst, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Landwirtschaft als auch die Versorgungssicherheit für unsere Bevölkerung in der EU gefährden. Der BBV fordert: Marktzugänge und Zollsenkungen dürfen erst umgesetzt werden, wenn der Agrarteil nachgebessert ist!
 

© BBV Günther Felßner mit Flagge und BBV Demo Teilnehmer in Brüssel
Unter anderem in Brüssel fanden im Winter 2025/26 große Demonstrationen mit Beteiligung bayerischer Landwirte gegen die unausgewogene Ausgestaltung des Agrarteils im Mercusur-Abkommen statt.

Alles, was Sie wissen müssen: Online-Infoangebot des BBV für seine Mitglieder

  • Für seine Mitglieder sowie für Ehren- und Hauptamtliche hat der BBV am 19. und 22.1.26 in Videokonferenzen aktuell rund um Mercosur informiert. Die Präsentation zum Thema finden Sie als eingeloggte Kreisehrenamtliche im Downloadbereich oder hier.
  • Nach einem Login sehen Sie zudem als Ehrenamtliche im Folgenden weiteres Material zur Verbandsstrategie für Ihre (Presse-)Arbeit.

 

© BBV Kundgebung Mercosur mit Siegfried Jäger
In ganz Bayern hatten Ende 2024 - so wie hier mit Siegfried Jäger / BBV-Präsident Niederbayern in Reding - zahlreiche Demos und Kundgebungen gegen das geplante Handelsabkommen Mercosur stattgefunden.

Über das EU-Mercosur-Abkommen

Ende 1995 haben die Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) und die EU-Kommission ein Assoziierungsabkommen als Vorstufe eines künftigen Freihandelsabkommens unterzeichnet

Erst Ende Juni 2019 kamen die Verhandlungen nach langen Jahren zum Abschluss - nicht ohne Kritik innerhalb der EU: Bei einer Anhörung am 23. Juli 2019 im Agrarausschuss des EU-Parlaments kritisierten Vertreter aller wichtigen Fraktionen das Mercosur-Abkommen. Frankreich hat sich nach einer Einschätzung einer Expertenkommission gegen das Abkommen positioniert, ebenso Polen, Ungarn und Italien. Daneben gab es fortlaufend Kritik von u. a. landwirtschaftlicher Seite aus der gesamten EU - so auch von deutscher und bayerischer Seite. 

Durch die Aufspaltung des Abkommens in einen politischen Teil und einen Handelsteil wurde für den Handelsteil nur noch eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat und keine Zustimmung nationaler Parlamente erforderlich. Der Bayerische Bauernverband hat diese Verfahrensänderung abgelehnt. 

Nachdem Italien hier zunächst noch die Sperrminorität gesichert, nach Zugeständnissen aber doch zugestimmt hatte, haben die EU-Mitgliedstaaten am 9. Januar 2026 dem Abkommen mit qualifizierter Mehrheit letztlich zugestimmt. Am 17. Januar 2026 folgte die Unterzeichnung durch Komissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Noch ausstehend ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Diese Abstimmung steht in einigen Wochen, voraussichtlich im März an. 

Am 21. Januar 2026 entschied eine knappe Mehrheit des Parlaments die Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Damit steht möglicherweise - je nach Ergebnis der Prüfung, die i. d. R. zwischen 16 - 24 Monaten dauert - das Abkommen insgesamt auf dem Prüfstand.

Am 10. Februar hat das Europäische Parlament die Schutzklauselverordnung zum Mercosur-Abkommen angenommen. Der verschärften Schutzklauselverordnung hat das Europäische Parlament mit einer deutlichen Mehrheit von 483 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen und 67 Enthaltungen zugestimmt. 

Was ist die Aufgabe der Schutzklauselverordnung?
Mit der Schutzklauselverordnung können bei Marktverwerfungen ab bestimmten Schwellenwerten Zollvergünstigungen vorübergehend ausgesetzt werden. 

Was wurde verschärft?
Das Europäische Parlament hatte Druck ausgeübt, so dass die Schwellenwerte heruntergesetzt wurden, aber denen die Schutzklauselverordnung eingesetzt wird. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, diese bei einer auf 10 % angestiegenen Importmenge im Dreijahresdurchschnitt festzulegen. Das EU-Parlament hat nun eine auf 5% gestiegene Importmenge im Dreijahresdurchschnitt als Auslöseschwelle beschlossen.

 

Inhalte des Mercosur-Abkommens

Das Abkommen beinhaltet einen schrittweisen Wegfall von 91 % der Zölle auf Produkte, welche die EU in die Mercosur-Staaten exportiert und von 92 % der Zölle auf Güter, welche die EU von dort importiert.

Für viele Produkte ist eine Übergangsphase von fünf bis neun Jahren vorgesehen, sodass der komplette Wegfall der Zölle 2028 oder 2029 folgen soll.

Rindfleisch: Zollreduziertes (7,5 % Zoll) Kontingent von 99.000 t für die Mercosur-Staaten, das schrittweise über fünf Jahre eingeführt wird.

Geflügelfleisch: Zollfreies Kontingent für 180.000 t für die Mercosur-Staaten, das schrittweise über fünf Jahre eingeführt wird.

Zucker: Zollsenkung für das bereits bestehende WTO-Zuckerkontingent in Höhe von 180.000 t von jetzt 98 €/t schrittweise über fünf Jahre auf Null.

Ethanol: Die EU gewährt eine Quote von 650.000 t für Ethanol. 450.000 t davon sind zollfrei und für die chemische Industrie vorgesehen. Für den Rest, der für jeglichen anderen Nutzen einschließlich Biokraftstoffe vorgesehen ist, soll ein Zollsatz von 6,4 €/hl für undenaturiertes und 3,4 €/hl für denaturiertes Ethanol gelten.

Soja: Auf die Sojaimporte hat das Abkommen keine Auswirkungen, da bereits ein freier Handelsstrom ohne Zölle möglich ist.

Schweinefleisch: Für Schweinefleisch frei von dem Futterzusatz Ractopamin ist eine Quote von 25 000 t mit einem Einfuhrzoll von 83 €/t vorgesehen.

Südamerika hat zudem einer vollen Öffnung für EU-Schweinefleisch zugestimmt.

Milchprodukte: Das Abkommen sieht eine Öffnung des südamerikanischen Marktes für Milchprodukte, allen voran Käse (30.000 t), aber auch Magermilchpulver (10.000 t) sowie Säuglingsanfangsnahrung (5.000 oder 10.000 t) vor. Die derzeitigen Zollsätze (von 12 bis 28 %) sollen innerhalb von neun Jahren komplett wegfallen. Mit Inkrafttreten des Abkommens würden sich die Zölle für Butter um 30 % sowie für Joghurts um 50 % verringern.

 

 

Positionierung des Bauernverbandes zum Abkommen

Der BBV hat die Verhandlungen über Jahre hinweg kritisch begleitet und immer wieder auf die Gefahren für die heimische Landwirtschaft hingewiesen. Regelmäßig hat das BBV-Präsidium in Stellungnahmen Position bezogen - diese sehen Sie untenstehend.

Die Kernaussagen:

  • Für Handel und Handelsabkommen – aber mit fairen Rahmenbedingungen
  • Was innerhalb der EU wichtig ist, muss auch für Importe aus Drittstaaten gelten
  • Mercosur-Abkommen: Paradebeispiel für himmelweite Unterschiede
  • Jetzt handeln: Mercosur-Abkommen nachbessern und Wettbewerbserleichterungen für heimische Landwirte auf den Weg bringen.

Einsatz des BBV in Sachen Mercosur

03.02.2026: BBV-Präsidiumsposition zum Mercosur-Abkommen und grundsätzlich zu Handels- und Wettbewerbspolitik

Februar 2025: Kampagnenmaterial & Kompakt-Info: "Faire Handelsabkommen - Sichere Lebensmittel"

29.11.2024: Stellungnahme der BBV-Landesversammlung

2023: Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes zum Mercosur-Abkommen

2019: "Mercosur-Abkommen - Nein zur Doppelmoral!" Position des Bayerischen Bauernverbandes

2018: "Faire Rahmenbedingungen in Handelsabkommen schaffen!" Position des BBV-Präsidiums zu den Handelsgesprächen mit den Mercosur-Staaten sowie mit Neuseeland und Australien

2017: Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes zu den Handelsgesprächen mit den Mercosur-Staaten