Feedlot in Südamerika: Komplett andere Strukturen und niedrigere Standards würden zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die bayerische Landwirtschaft führen.
EU-Kommission kündigt vorläufige Anwendung des Mercosur-Handelsabkommens an
Mercosur: Handelsabkommen brauchen faire Wettbewerbsbedingungen! Alle Infos und Hintergründe
02.03.2026 | Wie blickt der Bayerische Bauernverband auf das Abkommen und aktuelle Entscheidungen dazu? Alle Infos zu Hintergründen, Verbandsposition und Einsatz des BBV.
BBV fordert konsequenten Schutz für regionale Landwirtschaft und demokratische Verfahren
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hat angekündigt, dass die EU das umstrittene Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten vorläufig anwenden will, obwohl das Europäische Parlament (EP) dem Abkommen noch nicht zugestimmt und einen Prüfauftrag an den Europäischen Gerichtshof erteilt hat.
Die Ankündigung folgte unmittelbar nach der Ratifizierung des Abkommens durch Argentinien und Uruguay. Die Kommission will nun eigenmächtig eine vorzeitige Anwendung der Handelsvorteile – insbesondere Zollsenkungen – ermöglichen. Der Schritt widerspricht dem erklärten Willen des Europäischen Parlaments und hat in mehreren EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, deutliche Kritik ausgelöst.
Der BBV sieht die Ankündigung der vorläufigen Anwendung sehr kritisch. Zum einen wird so das einzige direkt durch die EU-Bürger gewählte Gremium, das Europäisches Parlament, – zumindest vorläufig – außen vor gelassen. Zum anderen werden die Kritikpunkte im Agrarteil weiter nicht beseitigt, somit drohen Wettbewerbsnachteile mit Folgen für die Versorgungssicherheit.
Der BBV fordert daher eine faire, ausgewogene und nachhaltige Gestaltung des Agrarkapitels, vor Inkraftsetzung des Handelsabkommens. Die derzeitige Fassung würde die regionale Landwirtschaft einem völlig unfairen Wettbewerb aussetzen und europäische Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz aushebeln, da die unterschiedlichen Produktionsstandards nicht berücksichtigt werden.
Unabhängig davon, wann das Mercosur-Abkommen zur Anwendung kommen soll, ist es aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes zwingend notwendig, den Agrarteil auf solide Füße zu stellen, bevor Zollsenkungen und Marktzugänge freigegeben werden. Der Bauernverband fordert weiterhin, dass die Einfuhrstandards für Agrarprodukte mindestens den in der EU geltenden Anforderungen entsprechen und effektive Schutzmechanismen geschaffen werden müssen.
Der BBV macht zudem deutlich, dass Handels- und Gesetzgebungsverfahren in der EU transparent, demokratisch und in Übereinstimmung mit den institutionellen Zuständigkeiten ablaufen müssen. Die Entscheidung zur vorläufigen Anwendung ohne abschließende Zustimmung des Europäischen Parlaments wirft Fragen zum Demokratieverständnis der EU-Kommission und zum Respekt gegenüber parlamentarischen Kontroll- und Beteiligungsrechten auf. In einer demokratischen Union sollten wichtige Weichenstellungen – gerade solche mit massiven Auswirkungen auf sensible Sektoren wie die Landwirtschaft – nicht an Parlamentariern vorbeigeführt werden, sondern durch sie legitimiert sein.
Der BBV wird die weitere Entwicklung genau verfolgen und sich weiterhin für eine faire Handelspolitik im Einklang mit gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Standards einsetzen. Solange der Agrarteil des Mercosur-Abkommens nicht substantiell nachgebessert ist, bleibt der Verband bei seiner kritischen Bewertung und fordert von Bundesregierung, EU-Kommission und Parlament Nachverhandlungen oder Ergänzungen, die ländliche Familienbetriebe schützen.
Unter anderem in Brüssel fanden im Winter 2025/26 große Demonstrationen mit Beteiligung bayerischer Landwirte gegen die unausgewogene Ausgestaltung des Agrarteils im Mercusur-Abkommen statt.
Alles, was Sie wissen müssen: Online-Infoangebot des BBV für seine Mitglieder
Für seine Mitglieder sowie für Ehren- und Hauptamtliche hat der BBV am 19. und 22.1.26 in Videokonferenzen aktuell rund um Mercosur informiert. Die Präsentation zum Thema finden Sie als eingeloggte Kreisehrenamtliche im Downloadbereich oder hier.
Nach einem Login sehen Sie zudem als Ehrenamtliche im Folgenden weiteres Material zur Verbandsstrategie für Ihre (Presse-)Arbeit.
In ganz Bayern hatten Ende 2024 - so wie hier mit Siegfried Jäger / BBV-Präsident Niederbayern in Reding - zahlreiche Demos und Kundgebungen gegen das geplante Handelsabkommen Mercosur stattgefunden.
Über das EU-Mercosur-Abkommen
Ende 1995 haben die Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) und die EU-Kommission ein Assoziierungsabkommen als Vorstufe eines künftigen Freihandelsabkommens unterzeichnet.
Erst Ende Juni 2019 kamen die Verhandlungen nach langen Jahren zum Abschluss - nicht ohne Kritik innerhalb der EU: Bei einer Anhörung am 23. Juli 2019 im Agrarausschuss des EU-Parlaments kritisierten Vertreter aller wichtigen Fraktionen das Mercosur-Abkommen. Frankreich hat sich nach einer Einschätzung einer Expertenkommission gegen das Abkommen positioniert, ebenso Polen, Ungarn und Italien. Daneben gab es fortlaufend Kritik von u. a. landwirtschaftlicher Seite aus der gesamten EU - so auch von deutscher und bayerischer Seite.
Durch die Aufspaltung des Abkommens in einen politischen Teil und einen Handelsteil wurde für den Handelsteil nur noch eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat und keine Zustimmung nationaler Parlamente erforderlich. Der Bayerische Bauernverband hat diese Verfahrensänderung abgelehnt.
Nachdem Italien hier zunächst noch die Sperrminorität gesichert, nach Zugeständnissen aber doch zugestimmt hatte, haben die EU-Mitgliedstaaten am 9. Januar 2026 dem Abkommen mit qualifizierter Mehrheit letztlich zugestimmt. Am 17. Januar 2026 folgte die Unterzeichnung durch Komissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Noch ausstehend ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Diese Abstimmung steht in einigen Wochen, voraussichtlich im März an.
Am 21. Januar 2026 entschied eine knappe Mehrheit des Parlaments die Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Damit steht möglicherweise - je nach Ergebnis der Prüfung, die i. d. R. zwischen 16 - 24 Monaten dauert - das Abkommen insgesamt auf dem Prüfstand.
Am 10. Februar hat das Europäische Parlament die Schutzklauselverordnung zum Mercosur-Abkommen angenommen. Der verschärften Schutzklauselverordnung hat das Europäische Parlament mit einer deutlichen Mehrheit von 483 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen und 67 Enthaltungen zugestimmt.
Was ist die Aufgabe der Schutzklauselverordnung? Mit der Schutzklauselverordnung können bei Marktverwerfungen ab bestimmten Schwellenwerten Zollvergünstigungen vorübergehend ausgesetzt werden.
Was wurde verschärft? Das Europäische Parlament hatte Druck ausgeübt, so dass die Schwellenwerte heruntergesetzt wurden, aber denen die Schutzklauselverordnung eingesetzt wird. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, diese bei einer auf 10 % angestiegenen Importmenge im Dreijahresdurchschnitt festzulegen. Das EU-Parlament hat nun eine auf 5% gestiegene Importmenge im Dreijahresdurchschnitt als Auslöseschwelle beschlossen.
Inhalte des Mercosur-Abkommens
Das Abkommen beinhaltet einen schrittweisen Wegfall von 91 % der Zölle auf Produkte, welche die EU in die Mercosur-Staaten exportiert und von 92 % der Zölle auf Güter, welche die EU von dort importiert.
Für viele Produkte ist eine Übergangsphase von fünf bis neun Jahren vorgesehen, sodass der komplette Wegfall der Zölle 2028 oder 2029 folgen soll.
Rindfleisch: Zollreduziertes (7,5 % Zoll) Kontingent von 99.000 t für die Mercosur-Staaten, das schrittweise über fünf Jahre eingeführt wird.
Geflügelfleisch: Zollfreies Kontingent für 180.000 t für die Mercosur-Staaten, das schrittweise über fünf Jahre eingeführt wird.
Zucker: Zollsenkung für das bereits bestehende WTO-Zuckerkontingent in Höhe von 180.000 t von jetzt 98 €/t schrittweise über fünf Jahre auf Null.
Ethanol: Die EU gewährt eine Quote von 650.000 t für Ethanol. 450.000 t davon sind zollfrei und für die chemische Industrie vorgesehen. Für den Rest, der für jeglichen anderen Nutzen einschließlich Biokraftstoffe vorgesehen ist, soll ein Zollsatz von 6,4 €/hl für undenaturiertes und 3,4 €/hl für denaturiertes Ethanol gelten.
Soja: Auf die Sojaimporte hat das Abkommen keine Auswirkungen, da bereits ein freier Handelsstrom ohne Zölle möglich ist.
Schweinefleisch: Für Schweinefleisch frei von dem Futterzusatz Ractopamin ist eine Quote von 25 000 t mit einem Einfuhrzoll von 83 €/t vorgesehen.
Südamerika hat zudem einer vollen Öffnung für EU-Schweinefleisch zugestimmt.
Milchprodukte: Das Abkommen sieht eine Öffnung des südamerikanischen Marktes für Milchprodukte, allen voran Käse (30.000 t), aber auch Magermilchpulver (10.000 t) sowie Säuglingsanfangsnahrung (5.000 oder 10.000 t) vor. Die derzeitigen Zollsätze (von 12 bis 28 %) sollen innerhalb von neun Jahren komplett wegfallen. Mit Inkrafttreten des Abkommens würden sich die Zölle für Butter um 30 % sowie für Joghurts um 50 % verringern.
Positionierung des Bauernverbandes zum Abkommen
Der BBV hat die Verhandlungen über Jahre hinweg kritisch begleitet und immer wieder auf die Gefahren für die heimische Landwirtschaft hingewiesen. Regelmäßig hat das BBV-Präsidium in Stellungnahmen Position bezogen - diese sehen Sie untenstehend.
Die Kernaussagen:
Für Handel und Handelsabkommen – aber mit fairen Rahmenbedingungen
Was innerhalb der EU wichtig ist, muss auch für Importe aus Drittstaaten gelten
Mercosur-Abkommen: Paradebeispiel für himmelweite Unterschiede
Jetzt handeln: Mercosur-Abkommen nachbessern und Wettbewerbserleichterungen für heimische Landwirte auf den Weg bringen.
Einsatz des BBV in Sachen Mercosur
03.02.2026: BBV-Präsidiumsposition zum Mercosur-Abkommen und grundsätzlich zu Handels- und Wettbewerbspolitik
2018: "Faire Rahmenbedingungen in Handelsabkommen schaffen!" Position des BBV-Präsidiums zu den Handelsgesprächen mit den Mercosur-Staaten sowie mit Neuseeland und Australien