Buntbrache mit vielen verschiedenen Wildblumen, Gräsern und Kräutern
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Freigabe der Futternutzung auf Brachen

Futternutzung des Aufwuchses von Brachen ab 1.8.2023 in betroffenen Regionen möglich

14.08.2023 | Futternutzung des Aufwuchses von Brachen ab 1.8.2023 in betroffenen Regionen möglich

Bereits Ende Juni hatte sich unser BBV-Generalsekretär Georg Wimmer mit der Bitte an Amtschef Bittlmayer gewandt, um alle möglichen Unterstützungsmaßnahmen - auch regionsspezifische Anbauberatung - für die von Trockenheit besonders hart betroffenen Regionen vorzusehen.

Nun wurde bekannt geben, dass beginnend mit dem 1.8.2023 die Betriebe den bestehenden und nachwachsenden Aufwuchs von vorhandenen Bracheflächen zur Futternutzung verwenden können.

Dies umfasst die gesamten Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz sowie weite Teile von Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.

Möchte ein Betrieb in einem der betroffenen Landkreise seine stillgelegten Flächen für Futterzwecke in der Tierhaltung nutzen, ist dies seit 1. August möglich. Zulässig ist das Nutzen des stehenden Aufwuchses und aller in diesem Jahr noch nachwachsenden Aufwüchse. Dies betrifft ebenso das Überlassen des Aufwuchses an Dritte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Brachen, die in das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder in das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) einbezogen sind, können allerdings nicht genutzt werden.

Die Futternutzung der Flächen ist dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anzuzeigen. Die Anzeige sollte möglichst vor Aufnahme der Nutzung erfolgen, kann aber in dringenden Fällen auch maximal 15 Werktage danach nachgeholt werden. Das Landwirtschaftsministerium weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtanzeige zu einer Sanktion im Rahmen der Konditionalität führen kann.
Für die Anzeige der Nutzung von Brachen steht allen antragstellenden Personen die Mitteilungsfunktion im Online-Serviceportal iBALIS zur Verfügung. Unter Mitteilungen - Meldungen/Anzeigen (online) ist „11 - Nutzung von Stilllegung (Futterknappheit)“ zu wählen und sind im Textfeld nur noch die für die Futternutzung vorgesehenen Flächen (Feldstücke und Schläge) anzugeben.