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Kernsperrfrist
© BBV

Sperrfrist zur Gülleausbringung verschoben

Verschiebung um zwei Wochen

01.10.2025 | Sperrfristverschiebung Grünland und mehrjähriger Feldfutter

Sperrfrist in Unterfranken verschoben

Wie in den vergangen Jahren wurde die Güllesperrfrist in  Unterfrankens sowohl in Roten als auch in Grünen Gebieten um zwei Wochen nach hinten verschoben. 

Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes wird die Sperrfrist zur Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huf- oder Klauentieren und Komposte für den Regierungsbezirk Unterfranken um zwei Wochen verschoben. Die Verschiebung gilt für Grünland sowie Ackerland mit mehrjährigen Feldfutterbau bei einer Aussaat bis spätestens 15.05.2025.

Im "Roten" Gebiet beginnt die Kernsperrfrist damit am 15. Oktober 2025 und dauert bis einschließlich 14. Februar 2026.

Im "Grünen" Gebiet beginnt die Kernsperrfrist damit am 15. November 2025 und dauert bis einschließlich 14. Februar 2026.

Die übrigen Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben davon unberührt. Wir bitten um Beachtung.

Nähere Infos hierzu erhalten Sie in ihrem zuständigen AELF.