Agrardieselantrag bis 31.12. möglich
Antrag im Zollportal mit ELSTER
Die Streichung der Agrardieselvergütung wurde infolge der Bauernproteste Anfang 2024 teilweise wieder zurückgenommen. Allerdings wurde der Entlastungssatz während des Jahres 2024 geändert / abgesenkt:
Vom 01.01.2024 bis 29.02.2024 beträgt der
Entlastungssatz 0,21480 €/Liter entlastungsfähiger Verbrauch
Vom 01.03.2024 bis 31.12.2024 beträgt der
Entlastungssatz 0,12888 €/Liter entlastungsfähiger Verbrauch
Die hat zur Folge, dass Sie auch die Restmengen zum 29.02. und zum 31.12. erfassen müssen. Auch bei den nichtlandwirtschaftlichen Fahrzeugen (v.a. Diesel-PKW) ist der Verbrauch bis 29.02 sowie der Verbrauch bis 31.12. zu ermitteln und abzuziehen.
Gerne unterstützt Sie unsere Fachberaterin Frau Magdalena Eschenbacher an der BBV- Geschäftsstelle in Würzburg bei der Antragstellung.
0931 2795-751
magdalena.eschenbacher@bayerischerbauernverband.de
Neu ist, dass der Agrardieselantrag nun bis zum 31.12. gestellt werden kann.