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Agrardieselantrag
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Agrardieselantrag bis 31.12.2025 stellen!

Agrardieselantrag bis 31.12. möglich

Antrag im Zollportal mit ELSTER

29.07.2025 | Seit 2024 kann der Agrardieselantrag nur noch online im Zollportal gestellt werden.

Die Streichung der Agrardieselvergütung wurde infolge der Bauernproteste Anfang 2024 teilweise wieder zurückgenommen. Allerdings wurde der Entlastungssatz während des Jahres 2024 geändert / abgesenkt:

Vom 01.01.2024 bis 29.02.2024 beträgt der
Entlastungssatz 0,21480 €/Liter entlastungsfähiger Verbrauch

Vom 01.03.2024 bis 31.12.2024 beträgt der
Entlastungssatz 0,12888 €/Liter entlastungsfähiger Verbrauch

Die hat zur Folge, dass Sie auch die Restmengen zum 29.02. und zum 31.12. erfassen müssen. Auch bei den nichtlandwirtschaftlichen Fahrzeugen (v.a. Diesel-PKW) ist der Verbrauch bis 29.02 sowie der Verbrauch bis 31.12. zu ermitteln und abzuziehen.

 

Gerne unterstützt Sie unsere Fachberaterin Frau Magdalena Eschenbacher an der BBV- Geschäftsstelle in Würzburg bei der Antragstellung.  

0931 2795-751

magdalena.eschenbacher@bayerischerbauernverband.de

 

Neu ist, dass der Agrardieselantrag nun bis zum 31.12. gestellt werden kann.