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              Informationen zum Agrardieselantrag
          
    
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Meldungen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
        21.02.2019 |             Die Meldungen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) sind für die im Kalenderjahr 2018 erhaltenen Steuerentlastungen bis zum 30. Juni 2019 zu erfüllen. 
Ab Januar gibt es hierzu jedoch Neuerungen. Lesen Sie hier!
    
    Ab Januar gibt es hierzu jedoch Neuerungen. Lesen Sie hier!
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