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    Dünge-Verordnung zur Gülletechnik: Widerspruch möglich
Widerspruch kann noch bis 29.02.2020 eingelegt werden - Nutzen Sie dazu unsere Vorlage im Mitgliederbereich
        04.03.2020 |             Seit 01.02.2020 gilt die Allgemeinverfügung zu Ausnahmen von der streifenförmigen Ausbringtechnik (§ 6 Abs. 3 DüV) auf bestelltem Ackerland. Bis Ende Februar können Sie Widerspruch einlegen. 
      
    
    Zugangsbeschränkung
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