Ein Traktor mit Anhänger auf einer deutschen Bundesstraße
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Keine Maut für Bauern

Bauernverband erreicht Kulanzregelung und verhindert unverhältnismäßige Belastung

28.06.2018 | Wegen der drohenden Mautpflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge (Schnellläufer) auf Bundesstraßen hat sich der Bauernverband erfolgreich für eine Änderung eingesetzt. Eine Maut für Schnelläufer wird es somit nicht geben.

In den letzten zwei Wochen haben sich der Deutsche Bauernverband und der Bayerische Bauernverband nochmals intensiv dafür eingesetzt, dass es ab 1. Juli keine Mautpflicht für Fahrzeuge land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gibt. Jetzt haben zahlreiche Bundestagsabgeordnete der Union, die bayerische Staatsregierung – und vor allem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer - eine Kulanzregelung für 2018 auf den Weg gebracht. „Es ist sehr erfreulich, dass die Politik auf die bürokratische und unverhältnismäßige Regelung für die Landwirtschaft verzichtet“, erklärt Georg Zankl, Kreisobmann im Landkreis Starnberg. Ergänzend soll dann ab 1.1.2019 per Gesetz geregelt werden, dass die Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern bzw. von Erzeugnissen für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mautfrei bleibt. Hierbei spielt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit keine Rolle.


In der letzten Woche hatte Bauernpräsident Walter Heidl sich mit einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt und um eine Nachbesserung gebeten. Daneben hat sich der Bauernverband gemeinsam mit dem Maschinenring und weiteren Agrarverbänden intensiv für eine Lösung bei der drohenden Mautpflicht eingesetzt.