Blumenwiese
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Verschiebung des Walzverbotes

Walzverbot auf Grünland wird auf den 2.4.2020 verschoben!

09.03.2020 | Schnellmeldung - Das Walzverbot von Grünland gilt aufgrund der feuchten Böden in Unterfranken erst ab 01.04.2020.
Bei Wiesenbrüterflächen bleibt es beim Walzverbot nach dem 15.03.2020. Das hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt. Diese Regelung wird über Allgemeinverfügung am 09.03.2020 veröffentlicht.

Die Regierung von Unterfranken erlässt Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünlandflächen bis zum 01.04.2020; ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete


Würzburg (ruf) – Aufgrund von Art. 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, der mit der unveränderten Annahme des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ eingeführt wurde, gilt zum Schutz von Wiesenbrütern ab dem Jahr 2020 in Bayern grundsätzlich für Grünlandflächen ein Walzverbot nach dem 15. März. Um den regionalen und jahresspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden, können die Regierungen durch Allgemeinverfügung einen späteren Zeitpunkt bestimmen.


Wegen der aktuellen feuchten Witterung hat die Regierung von Unterfranken für alle Landkreise bzw. kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Unterfranken eine abweichende Gestattung für das Walzen von Grünlandflächen bis einschließlich 1. April 2020 geregelt.


Die Wiesenbrüterflächen sind im iBalis flächenscharf ersichtlich.