Fortbildungszeiträume PSSK
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Neuer Termin für Onlineveranstaltungen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Sichern Sie sich Ihren Termin 2021

21.01.2021 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der dritte Dreijahreszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden.

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

 

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Sachkundenachweis Scheckkarte

Nachfolgende Termine stehen für den Kreisverband Schweinfurt und Haßberge fest:

Anmeldung

Bitte melden Sie sich für den Besuch einer Fortbildung mit dem anhängenden Anmeldeformular an. Die Anmeldungen nimmt jeder der beteiligten Verbände entgegen. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Nur wenn der Kurs überbucht ist oder nicht stattfinden kann, erfolgt eine weitere Information.

Kosten

Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50 % dieses Betrages berechnen.

Online-Schulung

Sonderinfo Corona:

Der Corona - Beschluss der Ministerpräsidentenrunde und Bundeskanzlerin am 19.01.2021 zum "Partiellen Lockdown" hat auch Auswirkungen auf unsere Bildungswerkveranstaltungen.

Damit Sie trotzdem Ihre Fortbildungsveranstaltung besuchen können, werden wir Onlineschulungen anbieten.
Diese finden am

KursNr. 608-60 Donnerstag 04.03.2021 von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

KursNr. 601-34 Mittwoch 03.02.2021 von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr Weinbauschulung

Auch für uns ist diese Art der Kommunikation noch neu, weshalb wir Sie bitten, gemeinsam die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen und eine solche Veranstaltungsart einfach einmal auszuprobieren.

Wichtig bei Online-Veranstaltungen:
· Für die Online-Schulung benötigen Sie sicheres Internet, PC oder Notebook mit     Lautsprecherfunktion.
· Sie erhalten die entsprechenden Zugangsdaten für die Onlinefortbildung und einen entsprechenden Zugangscode rechtzeitig vor dem Tag der Schulung.
Dies wird Ihnen per Mail mitgeteilt. Die Angabe einer E-Mail-Adresse auf dem Anmeldeformular ist daher unbedingt notwendig.
Sollten Sie Vortag des Kurses noch keine Zugangsdaten erhalten haben, so melden Sie sich bitte bei der BBV-Geschäftsstelle.

In einem kurzen Erklärvideo wird das Wesentlichste zur Technik für die Online-Veranstaltungen gezeigt.

Anmeldeformular Onlineschulung