Fortbildungszeiträume PSSK
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Neue Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Bekanntgabe der Herbst-/Wintertermine 2019/2020

08.08.2019 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der dritte Fortbildungszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. Entscheidend ist das Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

 

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Sachkundenachweis Scheckkarte

Folgende Termine sind im Kreisverband Schwandorf für Herbst/Winter 2019/2020 geplant:

Mittwoch,         13.11.2019,   09.30 - 14.00 Uhr    Schwarzenfeld, Restaurant Miesberg
Mittwoch,         13.12.2019,   09.30 - 14.00 Uhr    Schwandorf, Gaststätte im TZZ
Samstag,          01.02.2020,   09.30 - 14.00 Uhr    Lind, Gasthof "Zur Taverne"

 

Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen!

 

Anmeldeformulare erhalten Sie ab sofort in der BBV Geschäftsstelle oder auch online. Auf Wunsch versenden wir diese auch per Fax oder Mail.
Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.

Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis und Ihren Sachkundeausweis zur Fortbildung mit.