Walzverbot
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Fristverschiebung für Walzverbot auf Grünland

Verschiebung der Frist im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf 1. April 2024

13.03.2024 | Verschiebung der Frist im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf 1. April 2024

Nach dem 15. März ist es nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz verboten, Grünlandflächen zu walzen. Diese Regelung gilt seit 2020 und ist mit dem Beschluss des Bayerischen Landtags im Rahmen des Volksbegehens „Artenvielfalt“, zum Schutz der Wiesenbrüter, in Kraft getreten. Der Bezugspunkt ist hier ausschließlich das Walzen von Grünland. Nicht betroffen vom Walzverbot ist das Abschleppen der Wiesen. Die Verbotsregelung von Walzen auf Grünland gilt nur zwischen dem 15. März und dem ersten Schnitt. Danach ist ein Walzen wieder möglich.


Im Falle einer Nicht-Befahrbarkeit der Flächen vor dem 15. März besteht die Möglichkeit, dass die dafür zuständige Bezirksregierung Befreiungen erlässt. Grundlage hierfür sind unter anderem Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes.


Von dieser Möglichkeit hat die Regierung von Mittelfranken im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Gebrauch gemacht. Daher wird im genannten Landkreis der Beginn für das Walzverbot auf einschließlich 1. April 2024 verschoben, wobei Wiesenbrütergebiete ausgenommen sind. Hierzu wurde am 12. März 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen.


In allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Mittelfranken gilt weiterhin die gesetzliche Regelung, die ein Walzen der Wiesen ab dem 15. März 2024 nicht gestattet.