Ein Landwirt mit Traktor und Güllefass bei der Düngung einer Wiese.
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Düngedokumentationsregelung

Düngedokumentation nach den aktuell geltenden Regeln

23.07.2020 | Bitte beachten Sie, dass es für die Dokumentation nach der Düngung für grüne Gebiete Erleichterungen gibt, welche speziell auch auf den Landkreis Rosenheim zutreffen.

In grünen Gebieten kann Bayern die Befreiungstatbestände weiter fassen. Davon können Betriebe aktuell Gebrauch machen, wenn sich mindestens 80 % ihrer LF innerhalb der grünen Gebietskulisse befinden. Jeder Betrieb kann in iBalis überprüfen, ob dies auf seinen Betrieb zutrifft.

Für diesen Fall sind Betriebe befreit:

  • die abzüglich der Flächen von Zierpflanzen, Weihnachtsbaumkulturen, Baum-, Rebschulfächen, Strauchbeeren, Baumobstflächen, schnellwüchsige Forstgehölze zur energetischen Nutzung sowie reine Weideflächen, die jährlich nur über die tierischen Ausscheidungen mit maximal 100kg Stickstoff je ha gedüngt werden, weniger als 30 ha bewirtschaften UND
  • weniger als 3 ha Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) im Anbau haben und
  • weniger als 110 kg N-Ausscheidung pro ha LF aus eigener Tierhaltung (ohne Anrechnung von Verlusten) haben und
  • keinen betriebsfremden Wirtschaftsdünger oder Biogasgärrest aufnehmen.

Für Fragen wenden Sie sich an Ihre BBV Geschäftstelle. Wir informieren Sie gerne auch persönlich oder erstellen für Sie alle notwendigen Unterlagen in Sachen Düngeverordnung.

Nähere Informationen finden Sie hier.