Fortbildungszeiträume PSSK
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Neue Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Online-Termine Frühjahr 2021

30.04.2021 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der dritte Fortbildungszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. Entscheidend ist das Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen!

Anmeldeformulare erhalten Sie ab sofort in der BBV Geschäftsstelle oder in der Anlage zum herunterladen. Auf Wunsch versenden wir diese auch per Fax oder Mail.


Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.