Pflanzenschutz
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Termine

08.12.2023 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises im Scheckkartenformat.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der vierte Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Entscheidend ist dieses Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

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Sachkundenachweis Scheckkarte

Hier unsere Fortbildungstermine:

Online-Termine:

Termine aus anderen Geschäftsstellen können Sie auf der jeweiligen Kreisverbandsseite ersehen oder gerne in unserem Büro erfragen.
 

Präsenzveranstaltung:

Kurs 305-65 am Freitag, 19. Januar 2024 von 13.00 - 17.30 Uhr Uhr im Gasthaus Schmalhofer, Ortsstraße 39, 93101 Pfakofen

 

Bitte beachten Sie:

Eine schriftliche Anmeldung mit anhängendem Anmeldeformular ist zwingend erforderlich.

Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 pro Person.

Bitte halten Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Scheckkartenformat wegen der Registriernummer  (z.B. BY-37-7395226-3 ) für die Fortbildung bereit.

Eine Übersicht über weitere Onlinefortbildungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz finden Sie unter:  https://www.bayerischerbauernverband.de/sachkundenachweis