Erneuerbare Energien
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Registrierung von Strom- und Gasanlagen im Marktstammdatenregister (MaStR)

Bei Versäumnis droht Vergütungsentfall - Fristverlängerung bis 30.09.2021

22.09.2021 | Über zahlreiche Kanäle hat der BBV darauf hingewiesen, dass alle Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas verpflichtet sind, sich im sogenannten Marktstammdatenregister (MaStR) einzutragen.

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