Flutpolder
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Flutpolder Großmehring

Raumordnungsverfahren eingeleitet

30.07.2020 | Informationsveranstaltung mit den Ortsobmännern der betroffenen Ortschaften und Gemeinden.

Der Freistaat Bayern plant im Süden der Gemeinde Großmehring – südlich der Donau – die Errichtung eines gesteuerten Flutpolders. Im Rahmen des jetzt eingeleiteten Raumordnungsverfahrens werden die drei mögliche Planungsvarianten mit Umgriffen zwischen 264 Hektar und 433 Hektar landesplanerisch überprüft.

Der Bayerische Bauernverband als Träger öffentlicher Belange ist aufgefordert, bis zum 21. August 2020 eine Stellungnahme aus der Sicht der Landwirtschaft abzugeben.

Franz Sedlmeier, der Umwelt- und Bewertungsreferent des BBV Oberbayerns stellte die rechtlichen Vorgaben des Raumordnungsverfahrens vor. Er verglich dies mit einer Bauvoranfrage – d.h. im Rahmen dieses Verfahrens hat die Regierung einzig zu klären ob der Bau eines Polders an dieser Stelle rechtlich zulässig ist oder nicht. Es erfolgt keine Bedarfsprüfung! Erst wenn das Raumordnungsverfahren abgeschlossen ist beginnt das Planfeststellungsverfahren und damit das eigentliche Genehmigungsverfahren!

Am ROM ist der BBV als sogenannter „Träger öffentlicher Belange“ zu beteiligen und er bringt die von der Maßnahme betroffenen agrarstrukturellen Belange vor. Eine Beteiligung des einzelnen, betroffenen Bürgers ist - genauso wie eine anwaltliche Vertretung – in diesem Verfahrensschnitt nicht notwendig.

Aber Franz Sedlmeier gab trotzdem folgende Empfehlung ab: Jeder betroffene Bürger – ob Landwirt oder Nichtlandwirt – soll, wenn er meint von dem Vorhaben betroffen zu sein, eine individuelle Stellungnahme abgeben. Dabei ist die BBV Geschäftsstelle in Ingolstadt gerne behilflich. Die Regierung wird diese Äußerungen zwar nicht beantworten aber sie werden bei der landesplanerischen Beurteilung bewertet.

Bei der anschließenden Diskussion unter Leitung von Geschäftsführerin Erika Meyer gaben die Anwesenden ihr individuelles Wissen über die natürlichen Gegebenheiten vor Ort weiter. Diese werden in die Stellungnahme des BBV mit einfließen.