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Stromsteuer-Entlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - Neues Dienstleistungsangebot des BBV

Neues Dienstleistungsangebot des BBV

26.06.2026 | Vereinbaren Sie gleich Ihren Termin - Frist für Antragsstellung 31. Dezember 2026

Nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) können Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine teilweise Rückerstattung der für den betrieblich verwendeten Strom gezahlten Stromsteuer erhalten.

Das Entlastungsverfahren ähnelt dem Verfahren für die Agrardieselvergütung mit dem Unterschied, dass eine Rückerstattung hier erst erfolgt, wenn ein Sockelbetrag von 250 Euro überschritten wird. Bei einem Entlastungssatz von 2  Cent/kWh ist ein Mindestverbrauch von knapp 12.500 kWh erforderlich, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Beispielsrechnung bei einem betrieblichen Stromverbrauch in 2025 von 30.000 kWh

Entlastungsbetrag: 30.000 kWh x 2 Cent/kWh             600,00 Euro 

abzüglich Sockelbetrag:                                             ./. 250,00 Euro    

Entlastungsbetrag = Rückerstattung:                       =>  350,00 Euro                              

 

Der Antrag auf Stromsteuerentlastung muss bis spätestens 31. Dezember des auf das Verbrauchsjahr folgenden Jahres über das Zoll-Portal gestellt werden, also bis zum 31. Dezember 2026 für das Verbrauchsjahr 2025. Grundlage für die Beantragung sind Ihre entsprechenden Stromabrechnungen. 

Der Bayerische Bauernverband Ostallgäu übernimmt gerne für Sie die komplette Antragsstellung (im Online Verfahren).

Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei unserer Geschäftsstelle Kaufbeuren-Ostallgäu unter Telefon 08341 909363-0.