Walzverbot auf Grünland verschoben
Walzen nun bis einschließlich 01. April möglich!
Seit dem Jahr 2020 ist das Walzen von landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen grundsätzlich nur bis zum 15. März erlaubt. Danach gilt ein Verbot, das dem Schutz von Bodenstruktur und insbesondere von Brutgebieten bodenbrütender Vogelarten dient.
Ausnahme durch Allgemeinverfügung des Regierungsbezirks Oberpfalz
Auf der Grundlage aktueller fachlicher Einschätzungen der Landesanstalt für Landwirtschaft und des Landesamtes für Umwelt hat die Regierung der Oberpfalz mittels Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots für dieses Jahr für alle Landkreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks auf den 02. April 2026 verschoben.
Die offizielle Bekanntgabe der Allgemeinverfügung wird mit dem Sonderamtsblatt am 12. März 2026 erfolgen.
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung sind nach Veröffentlichung unter folgender Adresse abrufbar:
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/bekanntmachungen/rabl/index.html
Ausgenommen von der Fristverschiebung sind alle ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. Für diese bleibt es beim Walzverbot ab dem 16. März 2026.
Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können die Lage ihrer Flächen im Hinblick auf die festgelegten Wiesenbrütergebiete in der Feldstückskarte des „iBALIS“, dem Serviceportal für die bayerische Landwirtschaftsverwaltung, überprüfen, indem sie die dort hinterlegte „Wiesenbrüterkulisse“ einblenden. Die „Wiesenbrüterkulisse“ wurde im Jahr 2024 neu gefasst.
Bayerischer Bauernverband fordert praxistaugliche Regelung
Der Bayerischer Bauernverband setzt sich weiterhin dafür ein, die bestehende Regelung grundsätzlich zu vereinfachen. Ziel ist es, die gute fachliche Praxis stärker in den Mittelpunkt zu stellen und landwirtschaftlichen Betrieben wieder mehr Planungssicherheit und Flexibilität zu ermöglichen.
Die derzeit häufig kurzfristig vor dem 15. März erfolgenden Verschiebungen führen jedes Jahr zu erheblichen Unsicherheiten im Betriebsablauf. Aus Sicht des Bauernverbandes ist daher nun die Landespolitik gefordert, bis zum kommenden Jahr eine dauerhaft praxistaugliche und verlässliche Regelung zu schaffen.