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Kernsperrfrist
© BBV

Verschiebung der Kernsperrfrist in Oberfranken

Veränderten Ausbringzeitraum beachten!

19.09.2025 | Auf Antrag des BBV wird die Kernsperrfrist für den gesamten Regierungsbezirk Oberfranken in den „roten Gebieten“ um insgesamt 28 Tage (4 Wochen) und in den sogenannten „nicht roten Gebieten“ um 14 Tage (2 Wochen) verschoben.

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte abweichen § 6 Abs. 8 Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau mit einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2025 ist wie folgt verschoben:

Nicht-Rote Gebiete:
15. November 2025 bis einschließlich 14. Februar 2026

 

Rote Gebiete: 
29. Oktober 2025 bis einschließlich 28. Februar 2026

(Achtung in "Roten Gebieten": Auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau dürfen im Zeitraum von 1. September bis Sperrfristbeginn maximal 60 kg N je Hektar aus flüssigem organischen Dünger ausgebracht werden!)

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen, sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.

Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten. Bitte beachten Sie, dass in anderen Regierungsbezirken und anderen Bundesländern andere Vorgaben gelten können.