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Ein Landwirt bringt Gülle auf seiner Wiese aus.
© BBV

Sperrfrist für Grünland wieder verschoben

Güllesperrfrist auf Grünland vom 29. November 2025 bis 28. Februar 2026 - Für Festmist vom 01.12.2025 bis 15.01.2026

13.10.2025 | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Augsburg genehmigt wieder Ausnahme.

Auch heuer hat der BBV Oberallgäu wieder die Verschiebung der Ausbringungssperrfrist beantragt und genehmigt bekommen. Somit gilt die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (ausgenommen Festmist) im Landkreis Oberallgäu & Stadt Kempten vom 29.11.2025 bis einschl. 28.02.2026.

Für Festmist gilt die Sperrfrist vom 01.12.2025 bis einschl. 15.01.2026