Wildschweine
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Wildschweine gehören zu den Hauptüberträgern der für den Menschen ungefährlichen ASP

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Erster Fall bei Wildschwein in Deutschland

10.09.2020 | Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitgeteilt, dass es in Brandenburg den deutschlandweit ersten amtlich bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein gibt.

Wichtige Fragen und Antworten

Was ist das für ein Virus?

  • Für Menschen ist dieses Virus grundsätzlich ungefährlich. Schweinefleisch kann weiter verzehrt werden.
  • Die Afrikanische Schweinepest ist ein hochansteckendes Virus, das für Haus- und Wildschweine gefährlich ist. Der Krankheitsverlauf ist für die meisten Schweine tödlich. Eine Impfung gegen das Virus gibt es bislang nicht.
  • Die Haltbarkeit des Erregers ist überdurchschnittlich lang. In manchen Fleischprodukten kann er sich bis zu über einem Jahr halten (Salami 30 Tage, Parmaschinken 399 Tage, Gefrierfleisch sogar bis zu 6 Jahren).
© Fleischwirtschaft
Karte ASP 2020-01
Bisherige Verbreitungsgebiete der ASP hauptsächlich in Ost-Europa und Asien

Was bedeutet es, wenn in Deutschland ein Wildschwein mit ASP gefunden wird?

Fall 1: Ausbruch beim Wildschwein

Laut Schweinepest-Verordnung wird das Gebiet um den Fundort zum „gefährdeten Gebiet“ deklariert. Dieses hat einen Radius von ca.15 km. Zusätzlich gibt es eine „Pufferzone“ mit einem Radius von weiteren mindestens 15 km (geographiebezogen). Ab diesem Zeitpunkt ist es ist grundsätzlich verboten, Hausschweine aus dem „gefährdeten Gebiet“ auszuliefern. Ein Transport zu einem anderen Betrieb oder zur Schlachtung ist nur unter sehr strengen Auflagen der Behörden trotzdem möglich: u.a. werden alle zu transportierenden Schweine virologisch und klinisch (bestandsbetreuender Tierarzt bzw. amtlich beauftragter Tierarzt) untersucht und die Tiere müssen mindestens 30 Tage oder ab Geburt in diesem Betrieb sein. Es werden also nur nachweislich „ASP-freie“ Tiere aus diesen Gebieten transportiert. Eine Aufhebung der Restriktionszonen ist frühestens 6 Monate nach dem letzten Fall möglich.

Fall 2: Ausbruch beim Hausschwein

Bei einem Ausbruch im Hausschweinbereich werden ein „Sperrbezirk“ und ein „Beobachtungsgebiet“ eingerichtet. Der „Sperrbezirk“ direkt um den Hof hat einen Radius von mindestens 3 km, das „Beobachtungsgebiet“ mind. 7 km (insgesamt mind. 10 km). In dem betroffenen Betrieb (Seuchenbetrieb) werden alle Schweine getötet und unter strengen Auflagen beseitigt. Betriebe, die direkten Tierkontakt mit dem betroffenen Betrieb hatten, werden untersucht und ggf. dort ebenfalls alle Tiere getötet. Unbefugten ist der Zutritt zu den betroffenen Betrieben verboten. Die Betriebe müssen dekontaminiert (gereinigt, desinfiziert, entwest) werden. Im Sperrbezirk darf grundsätzlich kein Schwein in die Betriebe oder aus den Betrieben heraus transportiert werden. Das bedeutet, auch Nachbarbetriebe sind betroffen. Auch diese dürfen erst 30 bis 40 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebes und einer klinischen Untersuchung sämtlicher Schweine wieder ausliefern. Sowohl Hausschweinebestände als auch Wildschweine innerhalb dieser Gebiete werden intensiv untersucht. Darüber hinaus werden umfangreiche Untersuchungen zur Art der Einschleppung des Erregers durchgeführt. Ein betroffener Betrieb darf frühestens 40 bis 45 Tage nach Reinigung und Desinfektion wieder einstallen.

Gibt es eine Versicherung gegen die Folgen der Afrikanischen Schweinepest?

Die Tierseuchenkasse ersetzt den Wert, der im Zuge der Tierseuchenbekämpfung getöteten Tiere. Tierhalter haben die Möglichkeit einer Ertragsschadenversicherung, die Schäden ersetzt, falls der Betrieb in „Restriktionszonen“ liegt. Alle anderen Schäden, insbesondere die des Preisverfalls werden nicht erstattet.

Sind Exporte gefährdet?

Ab dem ersten Nachweis der ASP bei einem Wildschwein in Deutschland – es muss noch nicht einmal ein Hausschwein betroffen sein – ist der Export in „Drittländer“ (außerhalb der EU) nicht mehr möglich, da Deutschland die Bedingungen der meisten Veterinärzertifikate nicht mehr erfüllt. Dieser Export ist wichtig, da dorthin vor allem die Teile vom Schwein gehen, die der deutsche Verbraucher nicht verzehrt, wie Pfötchen, Fette oder Specke. Der Handel im EU-Binnenmarkt ist dagegen für alle Mitgliedstaaten gleich geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen weiter möglich. Der Handel von Tieren und Fleisch außerhalb der Restriktionszone ist uneingeschränkt möglich. Für die Restriktionszonen gelten hohe Auflagen, um sicherzustellen, dass nur ASP-freie Tiere in den innergemeinschaftlichen Verkehr gelangen.

Was hat der BBV präventiv getan?

Der BBV hat frühzeitig vor den Risiken des Virus gewarnt. Dabei hat der BBV auf die Verbreitung des Virus durch den Menschen hingewiesen und hat Informationsschreiben in mehreren Sprachen für osteuropäische LKW-Fahrer oder Erntehelfer herausgegeben, vor allem mit der Information, keine Wurstwaren mit nach Deutschland zu bringen und hier unachtsam wegzuwerfen. Um im Seuchenfall eine Verbreitung des Virus zu verringern, wurde eine deutliche Reduktion der Wildschweine in Deutschland gefordert. Obendrein wurden die Landwirte aufgefordert, die Bio-Sicherheit auf ihren Höfen zu überprüfen, d.h. durch gutes Hygienemanagement das Risiko des Einschleppens des Virus in den Stall zu minimieren.

Bauernpräsident Walter Heidl ruft zu entschlossenem Handeln auf

Heute hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitgeteilt, dass es in Brandenburg den deutschlandweit ersten amtlich bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein gibt. Damit verliert Deutschland den Status als ASP-freies Land, was das Marktgeschehen beim Export von Schweinefleisch kräftig durcheinander wirbeln könnte. Bauernpräsident Walter Heidl fordert deshalb entschlossenes Handeln von Politik, Behörden und Marktpartnern.
 
„Vor Ort in Brandenburg müssen jetzt alle Maßnahmen getroffen werden, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu sind eine intensivere Bejagung und auch ein fester Zaun notwendig. Marktpartner wie z. B. Lebensmitteleinzelhandel oder Schlachtunternehmen müssen alles unternehmen, um den Markt zu stabilisieren und dürfen diese Ausnahmesituation nicht ausnutzen. Damit Exporte weiterhin möglich bleiben, ist das Bundeslandwirtschaftsministerium gefordert, alles zu tun, um eine Regionalisierungsklausel in Abkommen mit Drittstaaten zu ermöglichen. Der Bayerische Bauernverband wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern alles getan wird, Schweinehalter bei ihren Biosicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Außerdem fordere ich,  dass die Bejagung von Schwarzwild forciert wird und alle dazu unterstützenden Maßnahmen ergriffen werden.“