Ein Landwirt bringt Gülle auf seiner Wiese aus.
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BBV Musterklageverfahren erfolgreich

Erste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt vor

08.09.2020 | Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 24. August 2020, Aktenzeichen 13a CS 20.1304, festgestellt, dass die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Festlegung roter Gebiete in Bayern am 18. Januar 2019 im Bayerischen Staatsanzeiger nicht wirksam war.

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