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Deutsche Bahn plant neues ICE-Instandhaltungswerk in Mittelfranken

Rund 40 Hektar sollen überbaut werden - der Standort ist noch unklar

27.05.2021 | Die Planungen für das neue ICE Instandhaltungswerk schreiten voran. Noch wurde kein konkreter Standort beschlossen. Mögliche Betroffenheiten der Betriebe sollen unbedingt individuell bei Bürgerdialogen eingebracht werden.

Der Bayerische Bauernverband (BBV) ruft seine Mitglieder auf, die Termine der Bürgerdialoge seitens der Deutschen Bahn zu nutzen, um sich über mögliche Betroffenheiten zu informieren und diese einzubringen. Für die dargestellten Standorte werden derzeit Gutachten erstellt. Das Raumordnungsverfahren (ROV) soll im November 2021 starten. In dem Verfahren prüft die Regierung von Mittelfranken, welche der im November verbliebenen Standorte mit den Grundsätzen der Raumordnung vereinbar sind.


Auf der Internetseite https://www.ice-werk-nuernberg.de/dialog.html sind alle Informationen für die Anmeldung zu den Online-Veranstaltungen zu finden.


In ganz Mittelfranken wird gebaut und damit überwiegend wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche versiegelt. Neben dem Flächenverlust sind auch die Auswirkungen auf den Pachtparkt deutlich spürbar. Überall laufen derzeit Planungen für den Ausbau von Autobahnen, Bundesstraßen, Umgehungsstraßen, Hochwasserschutz, aber auch für Gewerbe-, Industrie- und Wohnraumentwicklungen. In puncto Flächenverbrauch bringen solche Großprojekte das Fass sprichwörtlich zum Überlaufen. Durch die zahlreichen geplanten Infrastruktur- und Baumaßnahmen wird den landwirtschaftlichen Betrieben regelrecht die Existenzgrundlage entzogen.


„Der Bayerische Bauernverband ist das Sprachrohr der Landwirte als Flächenbewirtschafter und Grundeigentümer und spricht sich grundsätzlich gegen den übermäßigen Verbrauch wertvoller privater landwirtschaftlicher Nutzflächen, für die Nahrungsmittelproduktion und von Wald als wichtigen CO2 Speicher und Sauerstoffproduzenten, aus“, so Ottmar Braun, Geschäftsführer des BBV Bezirksverbandes Mittelfranken.


Landwirtschaftliche Nutzflächen, besonders beste Ackerlagen müssen geschont und vor einer Versiegelung bewahrt werden. Die Versiegelung von Flächen führt zu einem vollständigen Verlust der Bodenfunktionen.
Doch nicht nur für die geplanten Maßnahmen werden massiv Flächen verbraucht. Stets kommen noch Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für Natur- und Artenschutz hinzu, die zu einem weiteren Entzug land- und forstwirtschaftlicher Flächen führen, da diese Flächen nicht mehr wie bisher bewirtschaftet werden können.
 

Der BBV nimmt als Träger öffentlicher Belange zum Raumordnungsverfahren Stellung. Das ROV endet entweder mit positiver, mit einer an Bedingungen geknüpften, oder mit einer negativen Beurteilung. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat keine unmittelbare Rechtswirkung im Hinblick auf die Zulässigkeit des Vorhabens. Im Zuge des Raumordnungsverfahrens, das für Ende 2021 geplant ist, besteht auch die Möglichkeit private Einwendungen zu erheben.


Der Bayerische Bauernverband Mittelfranken ruft Grundstückseigentümer und Landwirtsfamilien auf, auf keinen Fall schon vorab Flächen für das Projekt zu veräußern. So können Tatsachen geschaffen werden, die die berechtigten Anliegen der Landwirte unterlaufen. Zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt kann dann immer noch darüber beraten werden, ob es Sinn macht, die Interessen der Landwirtsfamilien und Grundstückseigentümer zu gemeinsamen Verhandlung von Rahmenvereinbarungen zu bündeln.


Der BBV informiert seine Mitglieder laufend über das weitere Verfahren.