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Nicht vergessen - Mehrfachantrag stellen!
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08.05.2025 | Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung!
Seit 24. März 2025 ist die Antragstellung Mehrfachantrag möglich. Seit der Umsetzung der neuen GAP gibt es viele Begriffe wie Konditionalität oder Ökoregelung.
Wenn Sie diese Begriffe erklärt haben möchten oder wir Ihnen bei der Erstellung des Mehrfachantrages behilflich sein sollen, melden Sie sich gerne bei uns.
Bei einem telefonischen oder persönlichen Beratungstermin helfen unsere Fachberater.
Die Antragsfrist endet am 15. Mai 2025.
Um Sie fristgerecht unterstützen zu können, melden Sie sich bitte bis spätestens 12. Mai wegen eines Termins. Bedenken Sie, dass die Erstellung bzw. Bearbeitung der Anträge etwas Zeit in Anspruch nimmt.
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91413 Neustadt a.d. Aisch
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Tel:
09161 6642-0
Fax:
09161 6642-20
Termine nach telefonischer Vereinbarung

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