Beitragszahlungen an die SVLFG
© BBV

Möglichkeit zur Beitragsstundung bei der SVLFG

Erleichterungen für Betriebe in der Corona-Krisenzeit

22.04.2020 | Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat wegen der durch die Corona-Pandemie zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen Beitragserleichterungen beschlossen.

Zugangsbeschränkung

Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.

oder