Fortbildungszeiträume PSSK
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Sichern Sie sich Ihren Termin im Herbst 2022

12.09.2022 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der vierte Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Entscheidend ist das Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

 

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Sachkundenachweis Scheckkarte

Folgende Termine sind im Kreisverband Neumarkt für diesen Herbst geplant:

Datum

Uhrzeit

Veranstaltungsort

Mi, 26. Oktober 2022 18:00 - ca. 22:30 Uhr

Gasthaus Gerner, Thannhausen

Sa, 5. November 2022

9:00 -  ca. 13:30 Uhr

Johanneszentrum Neumarkt
Do, 10. November 2022 18:00 - 22:00 Uhr

Onlineschulung

Sa, 3. Dezember 2022 9:00 - 13:00 Uhr Onlineschulung

Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen!
Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.