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Reisemöglichkeiten für Saisonarbeitskräfte

Momentane Reise-Situation (Stand 19.3.2020 um 11 Uhr)

19.03.2020 | Nachfolgend finden Sie den derzeitigen Überblick (Stand: 19.03.2020, 11 Uhr) über die Einreisemöglichkeiten der Saisonarbeitskräfte.

Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in Europa und der damit erfolgten Wiedereinführung von Grenzkontrollen, sind die Reisemöglichkeiten für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft derzeit stark eingeschränkt worden. Hinsichtlich der Einreisemöglichkeiten nach Deutschland stellt sich die Situation für die Länder aus denen die meisten Saisonarbeitskräfte kommen folgendermaßen dar.

Derzeit werden durch die deutschen Behörden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark durchgeführt. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den Binnengrenzen zu vorgenannten Ländern grundsätzlich nicht mehr ein- und ausreisen.

Davon ausgenommen sind derzeit sog. Berufspendler, also Personen die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben und nach Deutschland zur Arbeitsstätte kommen. Für Berufspendler wurde eine Bescheinigung eingeführt, die für einen Grenzübertritt unbedingt mitzuführen ist, wenn über eines der vorgenannten Länder eingereist werden soll. Liegt diese Bescheinigung nicht vor, wird durch die zuständigen Behörden, die Einreise untersagt. Auf dieser sog. Pendler-Bescheinigung, die über die Homepage der Bundespolizei abrufbar ist, bestätigt der Arbeitgeber, dass der Einreisende zum Arbeitsplatz pendeln muss.

Wie uns heute mitgeteilt wurde, sind nach erfolgter Abstimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern mit der Bundespolizei, Saisonarbeitskräfte als Berufspendler anzusehen und es ist ihnen bei Vorliegen einer entsprechenden Pendlerbescheinigung die Einreise nach Deutschland zu gestatten.

Tatsächlich stellt sich die Situation an den Grenzen wie folgt dar:

Keine Grenzkontrollen werden derzeit (Stand: 19.03.2020, 11 Uhr) an den Binnengrenzen zu Polen durchgeführt. Dies bedeutet, dass polnische Saisonarbeitnehmer ohne Grenzkontrollen und ohne die Mitführung der Pendlerbescheinigung nach Deutschland einreisen dürfen. Derzeit können jedoch keine Aussagen dazu getroffen werden, wie lange diese Situation noch anhält. Ebenfalls können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen darüber getroffen werden, ob eine Rückreise der polnischen Saisonarbeitnehmer in ihr Heimatland jederzeit ohne Probleme erfolgen kann. Bei einer Rückreise der Saisonarbeitnehmer ist damit zu rechnen, dass sich diese in Quarantäne begeben müssen. 

Tschechische Republik: Auskunft des Generalkonsulates in München (Heute 12:16 Uhr)     Transit durch die Tschechische Republik ist für EU-Bürger nur bei Rückkehr in ihr Heimatland möglich. In diesem Falle wird eine eidesstattliche Transiterklärung verlangt. Den polnischen Saisonarbeitskräften wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Durchreise durch das Tschechische Staatsgebiet verweigert.

Für rumänische Saisonarbeitnehmer, die auf dem Landweg nach Deutschland einreisen wollen, läuft der Hauptreiseweg über Österreich und Ungarn. Die Durchreise durch Österreich ist für nicht-österreichische Staatsbürger ohne Zwischenstop erlaubt, wenn die Ausreise sichergestellt ist (Information des Bundesministerium Inneres der Republik Österreich vom 19.03.2020, 11 Uhr).

Allerdings erlaubt Ungarn seit einigen Tagen keine Ein- und Ausreise sowie Durchreise von Bürgern anderer Staaten durch sein Staatsgebiet. Damit ist de facto der Landweg zwischen Ungarn und Deutschland für rumänische Saisonarbeitskräfte verschlossen, da der Hauptreiseweg aus Rumänien durch Ungarn führt.

Nach heutiger Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten würde bei einer Einreise aus Rumänien mittels Flugzeug die Pendlerbescheinigung bei der Einreise anerkannt. Aufgrund der weitgehenden Einstellung des Flugverkehrs innerhalb der EU ist jedoch auch dieser Anreiseweg für rumänische Saisonarbeitskräfte als versperrt anzusehen. Außerdem werden in Rumänien angeblich Transportbusse zum Flughafen von der Polizei gestoppt und zur Umkehr angewiesen.

Das bedeutet: Für Polen ist der Vordruck "Bescheinigung für Berufspendler" derzeit nicht notwendig, kann aber vorsichtshalber ausgestellt werden. Für alle anderen osteuropäischen Arbeitskräfte ist er nicht hilfreich, da die Grenzen geschlossen sind.

Derzeit finden auf bundesdeutscher und europäischer Ebene Gespräche statt, um das Problem der Einreise von Saisonarbeitskräften rasch zu lösen.
Wir werden Sie zu diesem Thema nicht mehr über Mail informieren, da alle relevanten und hochaktuellen Informationen auf der BBV Homepage veröffentlicht werden.

 

https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/betrieb-entwicklung/reisemoeglichkeiten-fuer-saisonarbeitnehmer-12352

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