DüV
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Onlineveranstaltungen zur neuen DüV

Inhalte - Auswirkungen - rechtliche Schutzmöglichkeiten

13.11.2020 | Besondere Zeiten erfordern besondere Umstände

Unter dieses Motto könnte man die beiden online-Veranstaltungen stellen die am Mittwoch den 11.11. und am gestrigen Donnerstag den 12.11.2020 vom BBV Ingolstadt angeboten wurden.
In den beiden Kreisverbänden Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen nahmen das Angebot zu diesem neuen Informationsformat mehr als 100 Mitglieder wahr, im Kreisverband Eichstätt mehr als 70. 

Im ersten Teil der Veranstaltung informierte Franz Sedlmeier, der Umweltreferent des BBV Bezirksverbandes Oberbayern die Mitglieder über die neuen Regeln zur Neuausweisung der "Roten Gebiete". Grundlage der Neuausweisung ist nunmehr eine Bundesverwaltungsvorschrift die für das gesamte Bundesgebiet die Regeln festlegt. Das bedeutet, die bisherigen Gebietsausweisungen wurden eingezogen und nach der neuen Bundesverwaltungsvorschrift festgelegt. Nach der vorliegenden Entwurf-Karte sind in Bayern noch 12% des Landesgebietes rot - zu Beginn der Ausweisung im Jahre 2017 waren es 30%. 
Die endgültigen Daten über die Einstufung der betroffenen Grundwasserkörper, der vorgenommenen Regionalisierung und die Ermittlung der Nitrat-Salden werden erst Mitte Dezember vorliegen.

Im Anschluss daran stellte Martin Wunderlich, Jurist und Direktor des Bezirksverbandes Oberbayern die juristischen Möglichkeiten vor die auf bayerischer oder bundesdeutscher Ebene bestehen, gegen die Düngeverordnung bzw. Ausweisung der Roten Gebiete vorzugehen. Dabei erwähnte er auch, dass die Kanzlei "Landvokat" aus München zu diesem Thema auch über die bayerischen Landesgrenzen hinaus tätig ist. Hier erfolgt eine intensive fachliche Zusammenarbeit mit den juristischen Experten im BBV. 

Wenn alle Daten und Fakten auf den Tisch liegen empfiehlt der BBV die Gründung von Interessengemeinschaften (IG) um über Gutachten die Einstufung der betroffenen Grundwasserkörper überprüfen zu lassen. Um diese IG auf rechtlich sicheren Grund zu stellen hat die Rechtsabteilung des BBV eine Mustersatzung erstellt. Des weiteren hat der BBV mit einem renommierten unabhängigen Gutachter, der bundesweit im Einsatz ist ein Kooperationsabkommen geschlossen. Dieser kann dann für die Interessensgemeinschaften tätig werden. Diese werden natürlich - wenn die Beteiligten es wünschen - fachlich und juristisch vom BBV begleitet.

Zum Abschluss wurde dann noch - anonym versteht sich - eine Abfrage gestartet wer sich einer Interessengemeinschaft anschließen würde. Die von roten Gebieten bedrohten Landwirte signaliierten mehrheitlich, dass sie sich hier beteiligten würden.