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Rechtstipp zum Thema Nachbaugebühren der Saatguttreuhand GmbH
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung endet jährlich zum 30.06. Damit muss sie auch dieses Jahr bis zum 30.06.2026 abgegeben werden!
02.06.2026 | Landwirte, die ihr eigens im Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Getreidesorten zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen und auch diejenigen, die nur Z-Saatgut verwenden, müssen die Angaben zur Erklärung des Nachbaus jährlich einreichen.
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