Zwischenfrucht
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ÖVF-Zwischenfrüchte als Futter nutzbar

Antragstellung im AELF derzeit nicht erforderlich

23.10.2018 | Seit Oktober können Landwirte in ganz Bayern den Aufwuchs von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke in der Tierhaltung nutzen.

Eine Anzeige oder Genehmigung ist nicht erforderlich. Zulässig ist auch eine Weitergabe des Futters im Rahmen der unentgeltlichen Nachbarschaftshilfe an Dritte. Alle weiteren Auflagen – beispielsweise Saatgutmischungen für ÖVF-Zwischenfrüchte aus mindestens zwei Arten und Belassen der verbleibenden Stoppel bis 15. Januar des Folgejahres – bleiben weiterhin bestehen.
Der BBV hatte sich ebenso wie das bayerische Landwirtschaftsministerium aufgrund des durch die Trockenheit bedingten Futtermangels für die einfache und unbürokratische Regelung beim Bund eingesetzt.