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© BBV Hinweisschild Landschaftsschutzgebiet
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Offener Brief zu den Verfahren der Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete im Lkr. Miesbach

Offener Brief der Kreisvorstandschaft an die Fraktionssprecher des Kreistages

05.03.2026 | _

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund vergangener Leserbriefe und Zeitungsberichte und mit Blick auf die Kreistagssitzung im April möchten wir wegen der anhaltenden Debatte zu den Landschaftsschutzgebieten weiterhin Stellung beziehen.

Der Erhalt natürlicher Lebensräume, eine intakte und artenreiche Natur als menschliche Lebensgrundlage sowie die Bewahrung und Pflege unserer Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes ist ein mehr als erstrebenswertes Anliegen. Bei diesem Anliegen sind sich Befürworter und Kritiker einer Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete einig. 

Ist jedoch für den Erhalt unserer Kulturlandschaft eine LSG-Ausweisung in diesem Umfang wirklich nötig? Leider werden wieder einmal die für die Landschaftspflege elementar wichtige und unverzichtbare Landwirtschaft sowie die privaten Grundbesitzer mit zusätzlichen Auflagen belastet. Trifft es hier nicht wieder die Falschen? Wäre es nicht mehr als angebracht, landwirtschaftliche Betriebe für ihre gesamtgesellschaftliche Leistung für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und die Pflege des Landschaftsbildes zu entlasten? Von einer Entschädigung für wirtschaftliche Einbußen durch die LSG- Verordnung ganz zu schweigen. 

Sollte nicht sachlich analysiert werden, was aufgrund anderer Gesetze und Verordnungen bereits geschützt und in ihrem Bestand gesichert ist? Was muss darüber hinaus noch geschützt und geregelt werden, was durch bestehende gesetzliche Regelungen nicht abgedeckt ist? Sind so großflächige Schutzgebietsausweisungen wirklich nötig oder wären kleinere Schutzgebiete für wirklich sensiblere Bereiche nicht sinnvoller, die auch eine höhere Akzeptanz bei den Betroffenen hätte?

Wir vermissen eine ausreichend sachliche Abwägung und weiter offene Debatte. 

Man könnte fast den Eindruck haben, bei einer Neuausweisung der Schutzgebiete geht es in erster Linie um die Befriedigung ideologischer und parteipolitischer Empfindungen. Anders lässt sich das Vorgehen kaum erklären, die LSG-Verordnung unbedingt noch in dieser Legislaturperiode im Kreistag abstimmen zu lassen. Wir halten es für sinnvoll, auch dem neuen Kreistag entsprechende Kompetenzen zuzuschreiben. Aktuell erleben wir eine zunehmend festgefahrene und angespannte Gesamtsituation. Vor diesem Hintergrund könnte es hilfreich sein, die weitere Befassung dem neu gewählten Kreistag zu überlassen, um mit frischem Blick, etwas mehr Abstand und neuen Impulsen tragfähige Lösungen zu erarbeiten.

Die in politischer Verantwortung stehenden Personen müssen auch dafür Sorge tragen, dass der von dieser Verordnung betroffene Personenkreis nicht zum reinen Bittsteller degradiert wird. 

Aufgrund des Entwurfes zur 2. Auslegung kann man doch nicht von einer entscheidungsreifen Verordnung sprechen. 

Gebietet es nicht der politische Anstand, aufgrund der vielen Einwände, die auch zur 2. Auslegung eingegangen sind, für Transparenz zu sorgen, Einwendungen zu beantworten und ggf. eine 3. Auslegung durchzuführen? 

Eine Entkoppelung der Lenkung und Regulierung des Freizeitaufkommens sehen wir als falschen Ansatzpunkt. Dieses Vorgehen empfinden wir als ungerecht und diskriminierend. 

Die Anzahl der teils kampagnengetriebenen Einwendungen darf nicht zur Folge haben, diesen schon lange bestehenden Konflikt außerhalb des Verfahrens mit ungewissen Ergebnissen und Erfolgsaussichten regeln zu wollen.

Leider führt Überregulierung und der daraus entstehende bürokratische Aufwand zu immer mehr Politikverdrossenheit mit all seinen negativen Auswirkungen. Durch das Vorgehen der zuständigen Behörde wird auch diese LSG-Ausweisung dazu beitragen. 

Wir appellieren an die Mandatsträger aller politischer Organisationen im Kreistag: 

Stimmen Sie nicht für eine LSG-Verordnung, die wegen der auslaufenden Legislaturperiode auf Biegen und Brechen verabschiedet werden soll, ohne dass die Öffentlichkeit von der letzten Überarbeitung Kenntnis hat. Stimmen Sie nicht für eine Verordnung, die nicht für alle Bereiche einen fertig ausgearbeiteten Verordnungstext beinhaltet. 

Schaffen Sie und alle Bewerber um ein Mandat, Vertrauen in die Kommunalpolitik. 

Suchen Sie fortlaufend das Gespräch mit Kritikern und betroffenen Personen für einen ausgewogenen Austausch in dieser Angelegenheit und nehmen Sie vorgetragene Bedenken ernst. 

Eine LSG-Verordnung hat Auswirkungen über Generationen. Wir stehen für einen sachlichen Dialog weiterhin gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Die Kreisvorstandschaft des BBV Kreisverbands Miesbach
gez.
Klaus Waldschütz, Irschenberg                               Manuela Zehendmaier, Gmund
Martin Stohschneider, Rottach-Egern                   Nicole Meier, Föching-Holzkirchen
Alois Riedenauer, Weyarn                                         Ursula Mayr, Miesbach
Andreas Holzer, Miesbach                                         Kathrin Schlickenrieder, Otterfing
Josef Bichler, Gmund                                                  Anna Eham, Hausham/Agatharied
Hans-Peter Bramböck, Hausham                            Veronika Brugger, Miesbach
Martin Lutz, Gmund                                                   Agnes Weiss, Schliersee
Andreas Gschwendtner, Fischbachau                    

Josef Huber                         Brigitta Regauer                              Nicole Fischer
Kreisobmann                       Kreisbäuerin                                     Geschäftsführerin