Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaften
Jagdgenossen informieren sich
Die Arbeitsgemeinschaft (AG) der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer hatte das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF), die untere Jagdbehörde in Lichtenfels und den Jagdreferenten des BBV Oberfranken eingeladen um sich über aktuelle Themen zu informieren. Der Sprecher der AG Markus Erben und der Kreisobmann Michael Bienlein lobten die gute Zusammenarbeit mit der Jägerschaft im Landkreis Lichtenfels wiesen aber auch auf das schlechte Ergebnis im forstlichen Gutachten von 2024 hin und forderten eine Verkürzung der Schonzeiten für Rehwild und auch für Wildgänse.
Moritz Bergen vom AELF Coburg Kulmbach zeigte in einem Kurzvideo die durch die Klimaveränderung und der Borkenkäferplage verursachten Kahlflächen in einer Größe von 500 Hektar im Rennsteigbereich des Frankenwaldes auf. Mit viel Geld fördere der Freistaat Bayern die Wiederaufforstung mit Trockenheit resistenten Baumarten und den Waldumbau von der Fichte hin zu Mischwäldern.
Das forstliche Gutachten von 2024 ergab, dass in fünf von den sechs Hegegemeinschaften der Verbiss an den Jungpflanzen zu hoch war. Deshalb wurde empfohlen in vier Hegegemeinschaften den Abschuss zu erhöhen.
In den roten Hegegemeinschaften mit dem Verbiss zu hoch und deutlich zu hoch wurden 73 Revierbegänge mit vielen Teilnehmern im Nachgang zum Forstlichen Gutachten durchgeführt. Bei den Verbiss Aufnahmen im Frühjahr 2024 nahmen 380 Personen teil, was für den Landkreis Lichtenfels eine beachtliche Zahl darstellt.
Von der Unteren Jagdbehörde Lichtenfels berichtete Julia Putschky, dass es in Lichtenfels 110 Jagdreviere gebe und die Ergebnisse der revierweisenden Aussagen bereits zugeschickt wurden. Die Jagdbehörde schlägt einen Mindestabschuss den Revierpächtern, den Jagdgenossenschaften und dem Jagdbeirat vor. Wenn sich die Revierpächter und die Jagdgenossenschaften nicht auf einen einheitlichen Abschuss einigen können, dann wird der Abschuss durch die Jagdbehörde in Absprache mit dem Jagdbeirat kostenpflichtig festgesetzt.
Außerdem ging Frau Putschky auf Form- und Einladungsfehler bei der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaften ein. Diese waren für die anwesenden Jagdvorstände und Vorstandsmitglieder hilfreiche Hinweise, damit die Jagdversammlungen im schlimmsten Fall nicht wiederholt werden müssen, weil Beschlussfassungen beanstandet werden.
Der Jagdreferent Dieter Heberlein von der BBV-Bezirksgeschäftsstelle in Bamberg stellte die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft auf oberfränkischer Ebene vor, die auch jährlich zwei Seminartage für Jagdvorstandsmitglieder durchführt. Derzeit laufe ein Jägerprüfungsvorbereitungskurs in Zusammenarbeit mit dem Jägerverein Bayreuth mit 14 Teilnehmern, die im Frühjahr 2025 die Jägerprüfung ablegen werden. In Oberfranken sind im Bayerischen Bauernverband 670 Jagdgenossenschaften organisiert und werden dort fortgebildet und mit Info-Material wie „Wildschaden in der Landwirtschaft“ und dem „Leitfaden für Jagdvorsteher und dessen Stellvertreter“ versorgt.
Bei einigen Punkten zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes unterstützt die Arbeitsgemeinschaft die Position vom Wirtschafts- und Jagdminister Aiwanger. Jedoch bei der ersatzlosen Streichung der Abschussplanung auch in roten Hegegemeinschaften legten die Arbeitsgemeinschaft, der Bauernverband und auch die Grundbesitzerverbände Widerspruch ein, da in Bayern die Abschussempfehlungen im Forstlichen Gutachten in 3 % deutlich erhöhen und in 45 % erhöhen lauten, gehe kein Weg an der Fortführung der Abschussplanung durch die unteren Jagdbehörden vorbei.
Dort, wo eine Naturverjüngung ohne Schutzmaßnahmen nicht möglich ist, wird weiterhin ein verbindlicher Abschussplan erforderlich sein. Zusätzlich sollte dort, wo Naturverjüngung nicht aufkommt, die Einführung eines Mindestabschusses oder auch der körperliche Nachweis für den Vollzug bzw. Sanktionen und Ordnungsgelder bei Nichtbeachtung eingeführt werden. Die Flexibilisierung der Jagdzeiten für Schalenwild vom 01. April bis zum 31. Januar für bestimmte Revierteile wird angestrebt und sollte von den Jagdbeiräten leichter gestattet werden. Die Rehwildstrecke in Oberfranken hat von 2022 bis 2024 um 2.254 auf 36.043 Stück zugenommen. Auffällig dabei ist, dass die Fallwildstrecke sich auf ca. 15 % beläuft. Sorge bereitet den Weidetierhaltern die kontinuierliche Zunahme der Wolfsterritorien in Deutschland.
BBV-Jagdreferent Dieter Heberlein, Kreisobmann Michael Bienlein, Julia Putschky, untere Jagdbehörde, Markus Erben, Sprecher der AG, Moritz Bergen AELF, Frank Schneider, BBV-Fachberater