Trockenheit
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Brachen freigegeben

Freigabe gilt ab 3. Juli 2018

03.07.2018 | Brachen im Landkreis Lichtenfels wegen Trockenheit zur Futternutzung freigegeben

Seit einigen Wochen haben wir uns dafür eingesetzt: Nun hat Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in einigen besonders von der Trockenheit betroffenen Landkreisen, darunter Lichtenfels, ab dem 3.7.2018 Brachen zur Futternutzung und Beweidung freigegeben. Darunter fallen Greening- und glöZ-Brachen. Der Aufwuchs darf auch als Futter im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte weitergegeben werden. Wenn für die betreffenden Flächen zusätzlich Agrarumweltmaßnahmen (KULAP oder VNP) beantragt wurden, muss die Futternutzung vorab mit dem AELF in Bad Staffelstein abgestimmt werden.

 

Darüber hinaus könnten Landwirte auch jetzt noch in Abstimmung mit dem AELF beantragte ÖVF sanktionslos ändern, indem sie beispielsweise eine ÖVF-Brache wieder in die Nutzung nehmen und als Ersatz bis spätestens 1.10.2018 ÖVF-Zwischenfrüchte anbauen. Auch können Betriebe auf der BBV-Homepage in der Futterbörse Verkaufsangebote einsehen und Kaufgesuche einstellen.