© M.Mayer
    
          
    
    Walzverbot
Terminverschiebung auf den 1. April außer in Wiesenbrütergebieten
        24.03.2023 |             Das Verbot des Walzens gilt vom 15. März bis zum ersten Schnitt für Grünland. Nach der Verschiebung ist das Walzen von Grünland aktuell bis 1. April möglich, wobei aber für Wiesenbrütergebiete weiter der 15. März gilt.
      
    
    Zugangsbeschränkung
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