© BBV
    
          
    
    Walzfristverlängerung für Grünlandflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten
Verlängerung in bestimmten Landkreisen
        13.03.2023 |             Die Walzfrist für Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert.
      
    
    Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.