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    Überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Neue Kennzeichnungsvorschriften ab 01.01.2020
        08.07.2020 |             Das Bayerische Innenministerium hat die neuen Anwendungshinweise für die Erteilung von Erlaubnissen zur übermäßigen Straßenbenutzung herausgegeben. Dies betrifft überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft (SAM) 
wie z.B. Häcksler oder Mähdrescher mit Wirkung ab 01.01.2020.
    
    wie z.B. Häcksler oder Mähdrescher mit Wirkung ab 01.01.2020.
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