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© BBV Ein Traktor mit Güllefass auf einer Wiese.
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Der jahrelange Einsatz des Bayerischen Bauernverbandes und aller beteiligten Landwirte sowie Interessensgemeinschaften brachte einen entscheidenden Erfolg

Rote und gelbe Gebiete ab sofort unwirksam

Bundesverwaltungsgericht hebelt Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung aus

28.10.2025 | Was heißt das konkret ?
  • Die bestehenden roten und gelben Gebiete in Bayern haben keine Gültigkeit mehr.
  • Die Neuausweisung der roten und gelben Gebiete in Bayern kann in der geplanten Form nicht stattfinden.
  • Es gilt im Moment also das normale Düngerecht – und zwar ohne die zusätzlichen Vorgaben für rote und gelbe Gebiete. An die Vorgaben der Düngeverordnung haben sich landwirtschaftliche Betriebe bei der Düngung weiterhin zu halten.

Der Bayerische Bauernverband wird sich in der Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung nun mit aller Kraft dafür einsetzen, damit die neu auszuarbeitenden Verordnungsregelungen praxisnah und transparent gestaltet werden und die landwirtschaftlichen Betriebe handlungsfähig bleiben.

Zahlreiche Betriebsleiter hatten in den vergangenen Jahren erhebliche Einschränkungen und wirtschaftliche Belastungen infolge der pauschalen und oft undurchsichtigen Gebietsausweisungen hinnehmen müssen. Das Urteil, das nun vor dem Bundesverwaltungsgericht erwirkt werden konnte, ist ein wichtiger Schritt hin zu praxisnahen und verursachergerechten Regelungen im Düngerecht.

 

BBV Seite:

https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/rote-und-gelbe-gebiete-ab-sofort-unwirksam-38251

 

Außerdem hat die LfL auf Ihrer Seite folgende Informationen veröffentlicht:

https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/207027/index.php