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Düngung - Messstellen
© BBV

Rote und gelbe Gebiete ab sofort unwirksam

Bundesverwaltungsgericht hebelt Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung aus

24.10.2025 | Der jahrelange Einsatz des Bayerischen Bauernverbandes und aller beteiligten Landwirte sowie Interessensgemeinschaften brachte einen entscheidenden Erfolg: Heute hat das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil zu den bayerischen Revisionsverfahren veröffentlicht und die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt.

Das Gericht bestätigt damit, dass die bisherige Rechtsgrundlage nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und dass grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien im Umgang mit der Ausweisung sogenannter „roter“ und „gelber“ Gebiete eingehalten werden müssen.

Das Gericht hat darüber hinaus ausgeurteilt, dass § 13a Abs. 1 DüV, genügt mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit. Aus § 13a Abs. 1 DüV ergibt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) reicht dafür nicht aus, weil sie allein Behörden bindet und keine Außenwirkung hat. Die offizielle Information des Gerichts gibt es hier.

Was heißt das konkret?

  • Die bestehenden roten und gelben Gebiete in Bayern haben keine Gültigkeit mehr.
  • Die Neuausweisung der roten und gelben Gebiete in Bayern kann in der geplanten Form nicht stattfinden.
  • Es gilt im Moment also das normale Düngerecht – und zwar ohne die zusätzlichen Vorgaben für rote und gelbe Gebiete. An die Vorgaben der Düngeverordnung haben sich landwirtschaftliche Betriebe bei der Düngung weiterhin zu halten.

Der Bayerische Bauernverband wird sich in der Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung nun mit aller Kraft dafür einsetzen, damit die neu auszuarbeitenden Verordnungsregelungen praxisnah und transparent gestaltet werden und die landwirtschaftlichen Betriebe handlungsfähig bleiben.

Zahlreiche Betriebsleiter hatten in den vergangenen Jahren erhebliche Einschränkungen und wirtschaftliche Belastungen infolge der pauschalen und oft undurchsichtigen Gebietsausweisungen hinnehmen müssen. Das Urteil, das nun vor dem Bundesverwaltungsgericht erwirkt werden konnte, ist ein wichtiger Schritt hin zu praxisnahen und verursachergerechten Regelungen im Düngerecht.

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