Bauen im Außenbereich
© Michal Jarmoluk

Aktuelles zum Bauen im Außenbereich

Wissen frei Haus - Kompakt und gut

25.01.2022 | Die neue Bildungswerkreihe des BBV Schwaben ist gestartet. Auch Rechtsanwalt Peter Drexel war als Referent dabei.

Im Rahmen der Bildungsreihe „Wissen frei Haus“ stand am 20.01.2022 ein Vortrag unter der Überschrift „Aktuelles zum Bauen im Außenbereich“ auf dem Programm.

Rechtsanwalt Peter Drexel, Jurist an der Hauptgeschäftsstelle Schwaben des Bayerischen Bauernverbandes in Augsburg, erläuterte in seinem Vortrag die Möglichkeiten für Bauten im Außenbereich, die es für landwirtschaftliche Betriebe gibt.

Durch eine Neufassung der sogenannten „Gemeinsamen Bekanntmachung“ der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus dem Juli 2021, die unter dem Titel „Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“ steht, kam es zu gewissen Erleichterungen. Der Bayerische Bauernverband, so Drexel, war von den Ministerien in die Ausarbeitung dieser gemeinsamen Bekanntmachung beratend eingebunden.

In seinem Vortrag ging Rechtsanwalt Drexel auf die Errichtung von Altenteilerwohnungen, Schaffung von Betriebsleiterwohnraum oder auch den Bau bzw. Umbau zur außerlandwirtschaftlichen Betätigung in Betriebsgebäuden für z. B. Urlaub auf dem Bauernhof und Direktvermarktung, sogenannte mitgezogene Betätigungen, ein. Insgesamt, so das Fazit von Drexel, führt alleine die Tatsache das ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden ist, nicht automatisch zu einem Baurecht nach § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich. Jeder Fall ist einzeln zu prüfen und zu bewerten. Drexel empfiehlt daher im Vorfeld mit den zuständigen Behörden, wie Landratsamt und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu klären, ob die Voraussetzungen zur Erfüllung des § 35 gegeben sind und ob ein Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig wäre. Der Bayerische Bauernverband ist hier den Mitgliedern auf dem Weg zur Baugenehmigung gerne behilflich.

Im Anschluss konnten die Teilnehmer des Online-Vortrages ihre Fragen stellen. Es ging um die Errichtung von Direktvermarktungen, Ferienwohnungen, den Bau von sogenannten Tiny Houses oder Tiny House Siedlungen, das Abstellen von Wohnwägen in landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden und die Schaffung von Wohnraum für weichende Erben oder auch Mitarbeiterwohnungen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Bei der Beantwortung dieser Fragen wurde deutlich, dass jeder Fall einzeln zu betrachten und zu bewerten sei.

Im Rahmen der Bildungsreihe Wissen frei Haus des BBV Bildungswerkes im Bezirk Schwaben wird es noch weitere Veranstaltungen geben. Diese finden Sie hier.