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Verschiebung der Kernsperrfrist 2026/2027

29.11.2026 bis 28.02.2027

Auf Antrag des Bauernverbandes wurden die Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln für die Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen und Starnberg angepasst.

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend § 6 Abs. 8 Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau mit einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2026 ist wie folgt verschoben:

  • 29. November 2026 bis einschließlich 28. Februar 2027

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen, sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.

Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten. 

 

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