Düngewagen
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Düngebedarfsermittlung

Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin bei uns in der Geschäftsstelle

14.12.2022 | Auch wenn in unserem Dienstgebiet weiterhin keine roten und gelben Gebiete ausgewiesen sind: die nächste Düngebedarfsermittlung und die notwendige Jahreszusammenfassung 2021/2022 stehen vor der Tür und wir von Ihrer BBV-Geschäftsstelle möchten Sie dabei unterstützen.

Mit der aktuell laufenden Verbändeanhörung zum Entwurf der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung hat das bayerische Landwirtschaftsministerium eine neue Kulisse der nitratsensiblen (roten) und eutrophierten (gelben) Gebiete vorgelegt. Die neue bundesweite Grundlage zur Gebietsausweisung führt zu einigen Veränderungen – leider nicht nur zum Guten.

Die Hereinnahme von aktuelleren Messwerten zeigen zwar vielerorts zurückgehende Nitratkonzentrationen im Grundwasser auf, so dass einige Bereiche aus den "roten Gebieten" fallen, jedoch verbieten die neuen Bundesvorgaben zur Gebietsausweisung gleichzeitig die Einbeziehung der von der LfL je Gemarkung berechneten N-Salden. Dies sehen wir neben der immer noch deutlich zu geringen Messstellendichte als einen der Hauptgründe an, warum die rote Gebietskulisse in Bayern von rund 12% auf 17% wachsen könnte. Ein erstes kritisches BBV-Statement sowie eine bayernweite Übersichtskarte finden Sie unter https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/verbaendeanhoerung-zur-ausfuehrungsverordnung-der-duengeverordnung. Die abschließende einzelbetriebliche Betroffenheit wird nach Inkrafttreten der AVDüV über iBalis in den Feldstückskarten oder im Kartenviewer-Agrar einsehbar sein.

 

Beratungsangebote der BBV-Geschäftsstellen

Nutzen Sie unsere Beratungsangebote in den Bereichen:

  • Düngebedarfsermittlung
  • Jahreszusammenfassung Düngebedarf & ausgebrachte Düngermengen
  • Berechnung Nährstoffanfall Tierhaltung & 170 kg-N-Obergrenze 
  • Stoffstrombilanz
  • Einhaltung der Vorgaben in roten Gebieten  
  • Biogasgärrestrechner

Ab Anfang Dezember kann die Dokumentation des Düngejahres 2022 erfasst werden. Die Jahreszusammenfassung und die Düngebedarfsermittlung 2023 sind ab Januar 2023 möglich.  

Rufen Sie dazu einfach bei Ihrer BBV-Geschäftsstelle Weilheim, unter 0881/9266-0 an und sichern Sie sich Ihren Termin!

Alle weiteren Details zu den aktuell gültigen Auflagen der DüV erfahren Sie hier auf der BBV-Website unter 

https://www.bayerischerbauernverband.de/duengeverordnung

oder direkt bei uns an der Geschäftsstelle.

Der Bayerische Bauernverband wird weiterhin für praktikable Regelungen kämpfen und sich für die Anliegen der bayerischen Bauern einsetzen.