Kühe auf Obstwiese in Bayern
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Blauzungenkrankheit

Fürth ist Sperrgebiet

07.03.2019 | Blauzungenkrankheit unverzüglich beim Staatlichen Veterinäramt melden!

Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit im baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis liegt nun auch der Landkreis Fürth im Sperrgebiet.

 

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, an der in der Regel Schafe, Rinder und Ziegen ernsthaft erkranken und verenden können. Sie wird von einer Stechmücke übertragen. Für entsprechende Tierhaltungen im Sperrgebiet gelten ab sofort Beschränkungen für das Verbringen von Tieren.

 

Für Menschen, Hunde und Katzen ist die Krankheit ungefährlich. Auch Fleisch und Milchprodukte sind gefahrlos zum Verzehr geeignet. Sofern Tiere dieser Art noch nicht registriert sind, müssen Halter sie umgehend beim

Staatlichen Veterinäramt, Im Pinderpark 4, 90513 Zirndorf, Telefon: 0911/9773-1901,

melden. Erste Anzeichen einer Blauzungeninfektion müssen Tierhalter ebenfalls mitteilen. Generell ist der Transport von Tieren aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verboten und nur in Ausnahmefällen möglich.