Das bayerische Verwaltungsgericht in Ansbach stellt fest: die Roten Gebiete sind nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden
© BBV

"Rote Gebiete": Erfolg vor Gericht

Jetzt an die Landesanstalt für Landwirtschaft schreiben!

20.05.2020 | Verwaltungsgericht Ansbach: Nicht-Wirksamkeit der Allgemeinverfügung zur Düngeverordnung 2017 festgestellt

Zugangsbeschränkung

Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.

oder