Nachbauerklärung
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Nachbauerklärung Herbst 2018/Frühjahr 2019

Nicht vergessen: Nachbau bis zum 30.06.2019 melden!

17.04.2019 | Landwirte, die Saatgut eigenständig nachbauen, sind verpflichtet, hierfür Nachbaugebühren zu entrichten.

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